Polizeimeldung
Gesuchter geht Fahndern ins Netz

Gegen den 42-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Cham vor. Beinahe wäre er im Gefängnis gelandet.

01.06.2021 | Stand 16.09.2023, 2:27 Uhr
Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Cham vor. −Foto: Alexandra Stolze

Bei einer routinemäßigen Kontrolle am ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald haben Bundespolizisten am Montagnachmittag (31.Mai) bei einem 42-Jährigen einen Vollstreckungshaftbefehl vollzogen. Der ergriffene Mann konnte durch bezahlen der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Gegen 14:05 Uhr überprüfte eine Streife der Bundespolizei Furth im Wald den tschechischen Staatsangehörigen fahndungsmäßig. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen die Person ein Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichtes Cham vorlag. Der Mann war im Sommer 2020 beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt worden. Der Tscheche konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten in Höhe von 1.673,50 Euro in bar bezahlte.

Zusätzlich beschlagnahmten die Beamten den Führerschein des 42-Jährigen. Gegen ihn war in derselben Sache ein Fahrverbot für die Dauer eines Monates ausgesprochen worden. Der tschechische Staatsangehörige hatte seine Fahrerlaubnis trotz Aufforderung zur Eintragung des Fahrverbotes nicht abgeliefert. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Person weiterreisen.