Justiz
Goldsteig-Sekretärin will mehr Lohn

Die Frau will für ihre neue Arbeit in Cham eine neue Eingruppierung. Da sich die Firma weigert, ging es vors Arbeitsgericht.

29.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:22 Uhr
Max Schmid
Die Sekretärin von Goldsteig zog für eine bessere Eingruppierung vor das Arbeitsgericht. −Foto: Tanja Fenzl

Eine Mitarbeiterin der Goldsteig Käsereien Bayerwald GmbH, die seit 2009 in dem Unternehmen beschäftigt ist, wollte aufgrund ihrer Tätigkeit als Sekretärin des Betriebsrates eine bessere Eingruppierung erreichen. Die Frau war vor ihrer Elternzeit im Empfang des Unternehmens tätig und wurde danach als Teilzeitkraft in das Werk nach Stephansposching versetzt. Mit Unterstützung des Betriebsrates erfolgte über die Einigungsstelle vor zwei Jahren eine Rückversetzung in den Hauptbetrieb nach Cham. Dort arbeitet sie nun als Sekretärin des Betriebsrates, also mit anderen Tätigkeitsmerkmalen als vorher.

Eine außergerichtliche Geltendmachung ihres Anspruchs ging erst mal daneben, die Frau bekam von der Betriebsleitung keine höhere Bezahlung zugestanden. Auch zwischenzeitlich hat die Betriebsleitung auf ihr Ersuchen nicht reagiert. Gemeinsam mit dem Betriebsrat wurde deshalb das Arbeitsgericht angerufen. Dort fand am Donnerstag bei der Kammer Schwandorf des Arbeitsgerichts Weiden eine Anhörung in der Güteverhandlung statt. Arbeitsrichter Zitzmann bezeichnete dabei die Zeitspanne von zwei Jahren schon als ungewöhnlich. Eine Umgruppierung solle dann erfolgen, wenn sich die Tätigkeit ändere.

Betriebsratsvorsitzender Peter Aschenbrenner zeigte vor Gericht kein Verständnis dafür, dass sich die Betriebsleitung in dieser Angelegenheit so sträube. Bei der Anhörung konnte keine Einigung beider Parteien erzielt werden, das Gericht legte den Termin für die Güteverhandlung auf 8. Juli 2021, 15 Uhr, fest. Dann treffen sich die beiden Kontrahenten wieder vor dem Arbeitsrichter, wenn nicht vorher eine außergerichtliche Vereinbarung getroffen wird. (smx)

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