Es war bei einer Party im östlichen Landkreis, da traf ein 25-jähriger Arbeiter auf eine Bekannte. Er fühlte sich von ihr angezogen, obwohl sie einen Freund und er eine Freundin hat. Das hinderte den jungen Mann nicht daran, sich ihr mehrfach zu nähern und ihr an Gesäß, Brust oder in den Schritt zu greifen. Da halfen die Abwehrversuche und verbalen Zurückweisungen der jungen Geschädigten nichts. Der Angeklagte entschuldigte sein Handeln vor dem Amtsgericht Cham mit Alkohol.
An den damaligen Abend wollte sich der Angeklagte nicht mehr so recht erinnern können. Er glaube, die junge Frau habe...