Marktrat Stamsried
Heftiger Protest gegen Mehrfamilienhaus

Die Pläne für den Bau am Hofgarten in Stamsried rufen den Ärger der Anwohner hervor. Der erreicht nun auch den Marktrat.

04.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:33 Uhr
Jakob Moro
In diesem Bereich vor dem Wendehammer mit dem grünen Rondell entstehen Mehrfamilienhäuser mit 14 Wohneinheiten. Argumente der Anlieger lehnte Marktrat ab. −Foto: Jakob moro

Die in Bau befindliche neue Kindertagesstätte „Kürnburgzwerge“ der Gemeinde sowie ein Bau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit 14 Wohneinheiten in drei Vollgeschossen machten die dritte Änderung des Flächennutzungsplanes „Hofgartenwiese“ erforderlich. In der Februar-Sitzung des Marktrates wurde die Änderung des Bebauungsplanes Hofgartenwiese beschlossen.

Neben den Behörden lagen dem Marktrat auch drei Stellungnahmen der Anwohner der Straße Hofgarten 11, 13 und 15 a zur Beratung vor. Sie schrieben an die Gemeinde: „Geplant sei hier ein Mehrfamilienhaus mit 8 Stellplätzen auf diesem Grundstück. Wir Anlieger widersprechen ganz klar und sind absolut gegen diese Nutzungsänderung.“ Sie argumentierten: „Die Zufahrtsstraße zu diesem besagten Grundstück ist sehr schmal und zudem noch durch Pflanzringe verkleinert. D.h. auf dieser Straße können keine zwei Autos aneinander vorbeifahren. Wir sehen hier massive Probleme des Ausweichens, auch in unsere Privatgrundstücke sowie auf den Bürgersteig und auf die Pflanzringe zukommen, so dass hier keine Sicherheit mehr für Fußgänger sowie im Hof spielenden Kinder gewährleistet ist. Ein nächster Punkt ist auch das nicht zu verachtende, höhere Verkehrsaufkommen in unserer vom Verkehr sehr ruhigen, bis jetzt sehr kinderfreundlichen Straße mit Wendehammer. Im Sommer wird sich dort sehr gern zum Spielen getroffen. Dieser Wendehammer ist der einzig sichere „Spiel- und Aufenthaltsplatz“ im Hofgarten für spielende Kinder.“

Das sagen die Anlieger

„Als wir Anlieger in den Jahren 2003 bzw. 2007 unsere Baugrundstücke gekauft haben, wurde uns zuversichtlich mitgeteilt, dass das Grundstück mit der Flurstück-Nr. 581/33 NUR für den Bau eines Einfamilienhauses genehmigt ist. Auch wurde uns mitgeteilt, dass das Grundstück mit der Flurstück-Nr. 581/24 die Zustimmung für eine Mehrfamilienhaus hat. Das war uns vor dem Grundstückskauf ein sehr wichtiger Punkt.“ Entsprechend hätten die Familien ihre Außenbereiche geplant. Die Anlieger kritisierten außerdem: Als wir unser Bauvorhaben im Jahre 2004 geplant haben, wurde uns versprochen, dass sich auf der Flurstück Nr. 581/28, wo jetzt der Kindergarten steht und damals ein Schulsportplatz geplant war, nichts ändern würde.“ Doch dann seien ohne Information der Anlieger ein Bolzplatz und eine Skaterbahn errichtet worden, „die einen erheblichen Lärm verursachte“. „Darauf folgte ein Beachvolleyballfeld ohne Vorankündigung und schließlich ohne Vorwarnung ein Festplatz.“ Schule und Kindergärten hätten die Anwohner zum das Wohl der Kinder akzeptiert. „Unser dringendsten Appell ist, den Charakter unseres Straßenzuges so zu belassen, wie es seit Jahrzehnten der Fall ist. Eine verkehrsberuhigte, sichere Siedlungsstraße mit Wendehammer für spielende Kinder sowie eine angenehme und ruhige Wohngegend.“

Der Marktrat nahm dazu wie folgt Stellung: „Die Erschließungsstraße „Hofgarten“ verfügt über eine ausreichende Breite von rd. 6,4 Meter gemäß den Richtlinien für Stadtstraßen. Die Straßenraumbegrünung (Pflanzringe) dient unter anderem der Verkehrsberuhigung. Die Stichstraße mit Wendeanlage zur Erschließung der Anwesen 11, 13 und 15 a ist für ihre geringe Längenentwicklung von unter 80 Meter ausreichend dimensioniert und gut einsehbar. Im Begegnungsverkehr können ein- oder ausfahrende Fahrzeuge warten. Von einer regelmäßigen Befahrung angrenzender Privatgrundstücke oder Fußwege ist deshalb nicht auszugehen.“ Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sei nicht zu erwarten. „Bei der Erschließungsstraße „Hofgarten“ handelt es sich um öffentliche Verkehrsflächen. Sport und Spiel auf der Fahrbahn oder den Seitenstreifen sind gemäß 31 Straßenverkehrsordnung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erlaubt. Durch die Zulässigkeit einer Mehrfamilienhausbebauung und der Festsetzung von vier Wohnungen auf einer einzelnen Bauparzelle in einem allgemeinen Wohngebiet, ist nicht mit einer erheblichen Zunahme von Verkehrsbewegungen zu rechnen. Die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen sind für die zu erwartende Verkehrszunahme ausreichend dimensioniert.“ Weiter heißt es: „Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse können weiterhin gewahrt werden. Von einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte des Verkehrs- und Nachbarschaftslärms kann nicht ausgegangen werden. Die Geräuscheinwirkungen, die von der Kindertagesstätte und der Schule ausgehen sind im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkungen.“

Das schreibt die Gemeinde

Abschließend schreibt die Gemeinde: „Aufgrund der bereits bestehenden Bebauung unter anderem mit Mehrfamilienhäusern, kann durch die getroffenen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise, sichergestellt werden, dass sich die zulässigen Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt, teilte der Marktrat mit. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde einstimmig genehmigt und eine Satzung erlassen.