Die falschen Impfpässe landen nach und nach vor Gericht. So auch am Donnerstag, als sich eine 63-jährige Frau wegen Urkundenfälschung vor Richterin Birgit Fischer am Amtsgericht Cham verantworten musste. Dabei ging es weniger um den Tatbestand der Verwendung dieses gefälschten Impfpasses bei Apotheken sowie im Rathaus, sondern um die Frage, ob dies Urkundenfälschung im rechtlichen Sinn ist.
Deswegen hatte ihr Anwalt angeregt, Widerspruch gegen den Strafbefehl wegen Urkundenfälschung einzulegen. „Es geht hier nämlich weniger um eine Tatbestandsfrage, sondern um eine Rechtsfrage.“ Denn die...