Trotz sinkender Inzidenz auch bei uns: Corona hat noch immer Auswirkungen auf viele Lebensbereiche. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Beschwerde gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Der Schutz vulnerabler Menschen habe Vorrang vor der körperlichen Unversehrtheit des Personals, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Im Landkreis Cham sind davon rund 460 Männer und Frauen betroffen, die bisher noch immer ungeimpft sind, aber in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen im Gesundheitsbereich arbeiten. Menschen wie Marietta...