Auch 2021 soll es kein Feuerwerk geben, um Verletzungen zu vermeiden und damit die Krankenhäuser zu entlasten. Deshalb ist der Verkauf verboten. Aber was ist, wenn noch Feuerwerkskörper im Keller liegen? Darf man sie abschießen, und wenn ja, wo?
Tatsächlich gibt es ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern und Kontaktbeschränkungen, allerdings kein „Abschuss-Verbot“. Das Landratsamt bestätigt auf Nachfrage: „Legal erworbene und zugelassene Feuerwerkskörper können verwendet werden.“ Und zwar nicht nur auf Privatgrund, sondern prinzipiell überall. Ausnahmen sind laut Pressesprecher Friedrich...