Kommune Keine Einwände für Neubau in Hillstett
Der Rötzer Bau- und Umweltausschuss machte sich vor Ort ein Bild vom Bauantrag. Die Mitglieder wurden sich einig.

Rötz.Die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses in Rötz begann mit drei Außenterminen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Zuerst traf man sich in Hillstett im Baugebiet Bugäcker. Dort will ein Bauherr eine Garage errichten und stellte den Antrag auf einige Befreiungen. Auch das zweite Objekt liegt in Hillstett, nämlich an der Straße zum Oberpfälzer Handwerksmuseum.
Dick eingepackt mit Mütze und natürlich mit Mund-Nasen-Bedeckung beratschlagte das Gremium vor Ort mit dem nötigen Mindestabstand über den Bauantrag zum Neubau einer Garage und einer Stützwand im Ortsteil Hillstett auf der Flur-Nr. 112/7. Das Problem: Das Vorhaben entspricht in mehreren Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Bugäcker.
Über folgende Punkte beantragte der Bauherr eine Befreiung: Durch den Neubau der Garage wird die festgesetzte Baugrenze im Westen aufgrund des Rücksprungs der Baugrenze geringfügig um etwa vier Quadratmeter überschritten. Die Belichtung und Belüftung des Nachbargrundstücks werde durch die Anpassung nicht beeinträchtigt.
Hillstett: Keine Einwände gegen Befreiungen
Auch bei den Planungen für die Garagen hat sich etwas geändert: Anstelle von zwei einzelnen Garagentoren mit einer Breite von maximal 2,50 Metern soll die maximale Breite 5,75 Meter betragen. Auch die Zufahrt zur Garage soll verbreitert werden, weil die Zufahrten auf den Nachbargrundstücken ebenfalls breiter als 5,50 Meter seien.
Entlang der Grundstücksgrenze zur Ortsstraße soll zudem eine Stützwand aus Gabionen oder alternativ eine Winkelstützwand hergestellt werden. Der Bauherr beabsichtigt weiterhin, auf dem Baugrundstück im Bereich der geplanten Garage das Gelände auf das Niveau des Nachbargrundstücks abzugraben.
Andererseits soll das Gelände im Westen aufgeschüttet werden. Zum Schluss wird noch eine Abweichung der Artenauswahl beantragt. Entlang der Stützwand soll eine Sträucherhecke mit „Juniperus Scopulonum“ (Raketenwacholder) gepflanzt werden. Solch eine Bepflanzung sei auch bei einem Nachbarn vorhanden.
Bei der anschließenden Sitzung im Fürstenkasten bestanden gegen den Bauantrag einschließlich der Befreiungen keine Einwände. (whg)
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