Gleich nach Verhandlungsbeginn gegen eine aus Tschechien stammende Krankenschwester zogen sich Richterin, Verteidigerin und Staatsanwältin zu einem Rechtsgespräch zurück – doch ohne Ergebnis. Die Angeklagte hatte zuvor Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, den sie wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ erhalten hatte. Und weil in dem Gespräch keine Einigung gelang, wurde die Sache doch noch ausführlich vor Gericht behandelt.
Die Angeklagte beziehungsweise ihre Verteidigerin gaben an, dass die Krankenschwester morgens aus einer Parklücke am Straßenrand am Galgenberg in Cham...