Politik
Kläranlage soll saniert werden

Das Abwasser aus Arrach und Woppmannszell soll künftig nach Falkenstein gepumpt werden. Dort wird kräftig investiert.

24.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:42 Uhr

Die geplante Sanierung der Kläranlage Falkenstein könnte nach einer groben Schätzung rund 4,5 Millionen Euro kosten.

Die Abwasseranlagen Arrach und Woppmannszell waren eines der zentralen Beratungsthemen bei der jüngsten Sitzung des Ratsgremiums, zu der Bürgermeisterin Heike Fries Christian Simeth vom Ingenieurbüro Altmann aus Cham sowie Mitarbeiterin Dendorfer begrüßte. Bereits in der Sitzung vom 17. Dezember 2020 war das Ingenieurbüro dabei, die damals fünf vorgestellten Varianten für die künftige Beseitigung des Abwassers in Arrach, Holzmühle und Woppmannszell auszuarbeiten und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.

Simeth erläuterte die vom Wasserwirtschaftsamt und den Lawa-Leitlinien vorgegebene Vorgehensweise und stellte die in einer Studie untersuchten verschiedenen Varianten vor. Als Ergebnis habe sich gezeigt, dass die Variante eins, „Abwasser von Arrach bzw. Holzmühle und Woppmannszell künftig zur zentralen Kläranlage Falkenstein pumpen“, am wirtschaftlichsten sei. Der Projektkostenbarwert (der zum jetzigen Zeitpunkt hochgerechnete Betrag, der in den nächsten 50 Jahren für Bau und Betrieb jeweils anfallen würde) belaufe sich auf 3 481 029 Euro brutto.

Für die Jahreskosten seien 156 989 Euro brutto errechnet worden. Bei der rege geführten Diskussion erfuhren die Ratsmitglieder, dass die genauen Einleitstellen im Kanalnetz Falkenstein erst im Rahmen der Objektplanung konkret festgelegt würden. Die entsprechenden Kanäle seien aufnahmefähig, da nur eine geringe Förderleistung von etwa fünf bis sieben Liter pro Sekunde vorgesehen werde.

300 000 Euro Mehrkosten

Die geplante Sanierung der Kläranlage Falkenstein werde nach einer groben Kostenschätzung mit rund 4,5 Millionen Euro zu Buche schlagen. Darin seien noch keine Kapazitätserweiterungen berücksichtigt. Diese seien in den Kosten der einzelnen Varianten enthalten. Die voraussichtlichen Mehrkosten, die dafür anfallen, dass bei der Sanierung der Kläranlage Falkenstein zusätzlich 650 Einwohnerwert zu berücksichtigen seien, bezifferte Simeth auf circa 300 000 Euro. Diese seien bei den Projektkosten der einzelnen Varianten bereits berücksichtigt.

Weiter stellte Simeth fest, die Studie sei nach den geltenden Richtlinien erstellt worden und werde vom Wasserwirtschaftsamt geprüft. Gefördert werde nämlich immer nur die wirtschaftlichste Variante. Laut Wasserwirtschaftsamt bestünden jetzt schon in der Falkensteiner Kläranlage genügend freie Kapazitäten, um das zusätzliche Abwasser aus den genannten Ortsteilen behandeln zu können.

Klärwärter Franz Schmid bestätigte dies und wies darauf hin, dass größere Kläranlagen deutlich wirtschaftlicher arbeiten. Im dann einstimmig gefassten Beschluss legte sich das Ratskollegium auf Variante eins als wirtschaftlichste Lösung fest. Die Kläranlage Arrach, ebenso die in Woppmannszell, sollen künftig stillgelegt und das gesammelte Abwasser nach Falkenstein gefördert werden. In der nächsten Sitzung sind die entsprechenden Objektplanungsaufträge zu vergeben.

Einstimmig befürwortet wurde, dass für die Kanalnetze Falkenstein/Völling/Schellmühl ein digitales Kanalkataster samt Überrechnung des Kanalnetzes erstellt werden soll. Angebote geeigneter Planungsbüros seien umgehend einzuholen. Einigkeit bestand auch, dass der Markt die Kläranlage umbauen/sanieren wird. Für die notwendige europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen soll umgehend ein geeignetes Büro gesucht werden. Der Auftrag hierfür wird in einer Gemeinderatssitzung vergeben.

Zustimmung muss warten

Zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Dreifachgarage und Wellnessbereich in Schellmühl fasste das Gremium den Beschluss, dass das gemeindliche Einvernehmen erst erteilt wird, wenn ein Betriebsleiterwohnhaus beantragt wird, der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat und der abwehrende Brandschutz bzw. die Löschwasserversorgung für das Gewerbegebiet Schellmühl entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes durch den Bauherrn sichergestellt ist.

Das Niederschlagswasser ist über die bestehende Regenwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen. An den Mischwasserkanal darf nur das Schmutzwasser angeschlossen werden. (rto)