Ein 63-jähriger Verkehrsteilnehmer wurde am Samstagabend in Cham von Polizeibeamten kontrolliert. Sein Kleinkraftrad, an dem ein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen.
Erlaubt wäre mit dem Fahrzeug eine Geschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern gewesen. Bei der Messung wurde eine Maximalgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Das Kraftrad unterlag somit der Steuerpflicht. Eine Strafanzeige wegen eines Vergehens gemäß dem Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde erstattet.