Covid-19
Kliniken in Regen geben Entwarnung

19 Patienten werden in Viechtach und Zwiesel auf der Intensivstation behandelt. Der Inzidenzwert sank auf 68,5.

21.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:16 Uhr
Die Situation in den Arberlandkliniken hat sich stabilisiert. −Foto: Thomas Bischoff/Thomas Bischoff

Die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Regen hat mittlerweile einen stabilen Wert unter der 100er- Marke erreicht. Dies macht sich auch anhand deutlich sinkender Belegungszahlen in den Arberlandkliniken bemerkbar. In Viechtach werden laut Mitteilung der Kliniken neun Covid-19-Patienten behandelt, davon sieben auf der Intensivstation. In Zwiesel befindet sich ein Patient zur stationären Behandlung auf Normalstation.

Auch die Situation bei der Belegschaft sei mittlerweile absolut stabil. Kapazitäten für Notfälle – auch außerhalb einer Covid-19-Erkrankung – seien an beiden Klinikstandorten gegeben. Die sich aktuell entspannende Situation gebe den Verantwortlichen jedoch auch die Möglichkeit, bereits einen Blick nach vorne zu wagen. Bei vielen Patienten mussten aufgrund der in den vergangenen Monaten sehr dynamischen Infektionslage beispielsweise OP-Termine um mehrere Wochen verschoben werden.

Wiederhochfahren des Regelbetriebs

Der Balanceakt, Betten frei zu halten, Patienten vor einer möglichen Infektion zu bewahren, aber auch alle anderen gesundheitlichen Belange zu beachten, sei aufgrund der sinkenden stationären Fallzahlen an Covid-19-Patienten mittlerweile deutlich besser zu handhaben. So machten diese Umstände auch ein schrittweises Wiederhochfahren des Regelbetriebs und das Starten des planbaren OP-Programms wieder möglich, teilten die Arberlandkliniken mit.

Einen Grund zur Sorge gebe es bei einem Krankenhausaufenthalt ohnehin nicht. In den Arberlandkliniken würden weiterhin alle entsprechenden Maßnahmen eingehalten, um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für alle Patienten gewährleisten zu können. So werden beispielsweise alle Mitarbeiter mindestens zweimal wöchentlich getestet. Mitarbeiter aus patientennahen Bereichen erhalten diesen Test sogar dreimal pro Woche. Das Arbeiten in einer der Situation entsprechenden Schutzkleidung gilt als selbstverständlich.

Grenzpendler dürfeneinreisen

Von den Einreisebeschränkungen werden nach einer Vorgabe des Bundesministeriums des Innern (BMI) nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmen für Grenzgänger zugelassen. Die Arberlandkliniken betreffend dürfen systemrelevante Mitarbeiter auch weiterhin einreisen. Neben einer negativen Testbescheinigung, die maximal 48 Stunden alt sein darf, benötigen tschechische Grenzpendler außerdem eine amtliche Bescheinigung des Landkreises Regen, welche eine systemrelevante Tätigkeit bestätigt. Für insgesamt 26 Mitarbeiter wurden diese Ausnahmegenehmigungen erteilt.

In den Arberlandkliniken haben bereits alle Mitarbeiter, welche in die durch die Coronavirus-Impfverordnung vorgegebene Gruppe mit der höchsten Priorität fallen, ein Impfangebot erhalten. Insgesamt 260 Mitarbeiter erhielten eine Zweitimpfung. Bei der Impfbereitschaft sei generell eine positive Entwicklung zu beobachten. Weitere Termine für die Durchführung von Impfungen beim Klinikpersonal sind kommende Woche angesetzt.

Inzidenz:
Laut RKI lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Sonntag bei 68,5 Fällen pro 100 000 Einwohner. Im Landkreis wurden mittlerweile 2907 Corona-Erstimpfungen und 1760 Zweitimpfungen durchgeführt.

Allgemeinverfügung verlängert

Unterdessen hat der Landkreis Regen seine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes um weitere zwei Wochen verlängert. Demnach müssen Besucher in den Krankenhäusern, in Rehaeinrichtungen, in Alten- und Seniorenheimen, in Behinderten- und anderen Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen. Zudem dürfen nur Besucher mit aktuellen Tests in die Einrichtungen. Ähnliche Testauflagen gibt es auch für Menschen, die beruflich die Einrichtungen besuchen, wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Notare oder Handwerker. Auch die Mitarbeiter müssen sich regelmäßig testen und die Einrichtungsbetreiber müssen dies regelmäßig überprüfen.

Auflagen macht der Landkreis auch für den Betrieb von Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. Dort müssen die Schüler bei Übernachtung in Einzelzimmern untergebracht werden. Ferner muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer gewahrt werden und es besteht Maskenpflicht. Des Weiteren müssen die Schüler sich mindestens einmal pro Woche testen lassen. Auch für die Mitarbeiter gibt es Testpflichten.