Stadtrat
Lärmschutz wird geprüft

Das Gewerbegebiet Regensburger Straße hat nicht nur Befürworter. Straßenbauer sorgt die Abbiege-Situation in Rötz Nord.

04.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:22 Uhr
Hans Schmelber
Für das Gewerbegebiet an der Regensburger Straße wird eine Lärmschutzuntersuchung gefordert. −Foto: Martin Hladik

Der Stadtrat hat den Bebauungsplan „Rötz Nord“ und das Gewerbegebiet „An der Regensburger Straße“ diskutiert. Zum Bebauungsplan „Rötz Nord“ gingen neun Änderungswünsche von Behörden ein, die fast alle berücksichtigt wurden.

Das Staatliche Bauamt Regensburg erinnerte an gefährliche Abbiege-Situationen und Unfälle. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Einmündungsnutzung an der B 22 behält sich das Amt vor, erforderliche Maßnahmen zur Entschärfung auf Kosten der Stadt im Nachgang zu verlangen. Stadtrat Uwe Brandl schlug eine Abbiegespur vor. „Die werden wir nicht bekommen“, sagte der Geschäftsleitende Beamte Josef Kulzer. „Warum nicht gleich sperren, dann hätten wir Ruhe“, meinte Stadtrat Peter Wolf.

Die Bayernwerk Netz GmbH hält eine Versorgung des Baugebietes mit Erdgas für möglich, sofern genügend Bestellungen vorliegen.

Zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet „An der Regensburger Straße“ erfolgte das gleiche Prozedere. Bürgermeister Spindler las mit Geschäftsleiter Josef Kulzer die Punkte vor und präsentierte auch gleich den dazu erstellten Beschlussvorschlag.

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die geplante Erweiterung eines Gewerbebetriebes in Richtung Süden. Außerdem will die Stadt gewerblich nutzbare Flächen entwickeln. Durch das geplante Gewerbegebiet ergibt sich zusätzlicher Fahrverkehr nach Norden durch die Wohnbebauung. Außerdem ergeben sich zusätzliche Lärmemissionen durch neue Gewerbebetriebe. Aus Sicht des Immissionsschutzes sollte deshalb eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, forderte das Landratsamt Cham, Sachgebiet Technischer Umweltschutz.

Lebensraum für Bodenbrüter

Die überplanten Ackerflächen sind Sekundär-Lebensräume für Bodenbrüter wie Feldlerche und Kiebitz. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Vorkommen nicht ausschließen. Daher ist eine Baufeldfreimachung nur außerhalb der Brutzeit durchzuführen. Ist das nicht möglich, sind Vergrämungsmaßnahmen zu ergreifen. Nicht einverstanden mit dem Bebauungsplan ist der Kreisheimatpfleger. „Heimatpflege bedeutet aus meiner Sicht nicht nur Bewahren, sondern auch Weiterentwickeln“, stellte er fest. Wegen des hier ausgewiesenen enormen Flächenverbrauches, der später wohl mit einer entsprechenden Flächenversiegelung einhergehe, „kann ich in diesem Fall die Maßnahme nicht befürworten“, teilte er mit.

Diskussionsbedarf gab es zum Kommentar der Handwerkskammer, die das Vorhaben begrüßt. Der entscheidende Satz: „Darüber hinaus regen wir an, den Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten durch Festsetzung im Bebauungsplan zu prüfen bzw. zu steuern.“ Das Gremium aber entschied sich anders. Auf den Gewerbeflächen werden Einzelhandelsbetriebe explizit nicht ausgeschlossen.

Verlängerung der Satzung

In einem weiteren Punkt ging es um die Geltungsdauer der Sanierungssatzung von 1991. Aufgrund eines Schreibens der Regierung ist es erforderlich, die Statuten um 15 Jahre bis 2036 zu verlängern. Das Gremium beschloss das einstimmig.

Thema Städtebauförderung 2022: Der Vorschlag der Stadtbau Amberg GmbH beinhaltet Projekte mit förderfähigen Kosten in Höhe von 11,4 Mil-lionen Euro. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 860000 Euro. Dafür sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.

Einstimmig bestätigte der Stadtrat die neugewählten Kommandanten der Feuerwehr Diepoltsried: Christian Killermann (1. Kommandant), Marina Killermann (2. Kommandantin) und Albert Nothaas (3. Kommandant).