Umweltschutz
Lallinger Winkel stellt Förderantrag

Die Pflege von Streuobstwiesen im Naturpark Bayerischer Wald ist wichtig. Hierzu traf man sich im ökologischen Sinne.

07.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:45 Uhr
Absprachen zu den Erhaltungsschnitten. (von links) Baumpfleger Andreas Jung, Joachim Lemberger; Matthias Rohrbacher vom Naturpark Bayerischer Wald, Maria Gruber, 2. Bürgermeisterin und Baumpfleger Bernhard Drexler. −Foto: Lea Stier

Sind die Haare zu lang, die Farbe passt nicht mehr oder die Feiertage rücken näher, machen sich viele Leute auf den Weg zum Friseur. Danach fühlt sich das ganze „leichter“ an und sieht idealerweise auch wieder besser aus. Wenn ein Obstbaum fühlen könnte, dann würde er das vielleicht auch so in etwa beschreiben. Die heutigen Streuobstbäume sind von den Menschen kultivierte Pflanzen, bei deren Auswahl der Mensch unteranderem Wert auf die Bildung von großen Früchten gelegt hat. Große Früchte bedeuten auch mehr Gewicht an den Ästen. Um all dem gewachsen zu sein kommt es auf den richtigen Obstbaumschnitt an. Damit beginnt man bereits bei der Pflanzung, mit dem Ziel eine stabile Krone aufzubauen. Wenn ein Obstbaum regelmäßig fachgerecht geschnitten wird, führt dies zu einer verbesserten Fruchtqualität, höherer Vitalität, besserer Gesundheit, Statik und natürlich auch Nutzbarkeit des Baums. Er wird also älter und trägt mehr Obst. Abgesehen von regionalen, gesunden und klimafreundlichen Nahrungsprodukten ist eine extensiv bewirtschaftete Streuobstwiese ein extrem wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von verschiedenen Tier- und Pflanzenarten. Werden Streuobstwiesen nicht gepflegt, vermindert sich ihr ökologischer Wert als Lebensraum aber auch der Obstertrag geht zurück. Um die Obstwiesen als Heimat vieler Tiere und Pflanzen zu erhalten und auch neu zu schaffen, organisiert die Verwaltungsgemeinschaft Lalling und der Naturpark Bayerischer Wald geförderte Erhaltungsschnitte an bereits länger nicht gepflegten, alten Obstbäumen und die Pflanzung von neuen Streuobstwiesen. Aus diesem Grund haben sich Anfang Dezember im kleinen Rahmen, Streuobstbauern, Baumpfleger und Mitarbeiter des Naturparks auf einer überalterten Streuobstwiese getroffen. Erfolgreich wurde das weitere Vorgehen und die Besonderheiten eines ökologischen Pflegeschnitts besprochen. Dabei sollen insbesondere Totholz und Baumhöhlen an den alten Obstbäumen erhalten bleiben.

Der Lallinger Winkel ist weithin bekannt als „Obstschüssel“ des Bayerischen Walds mit vielen wertvollen Streuobstwiesen, so eine Mitarbeiterin des Naturparks Bayerischer Wald. Die vom Naturpark und der Gemeinde Lalling organisierten Erhaltungsschnitte und Neupflanzungen dienen dem Schutz und der Entwicklung der Streuobstbestände und sind Teil des Aktionsplans des Streuobstwiesenkompetenzzentrums. Die Förderung der Maßnahmen läuft über das bayerische Landschaftspflege- und Naturparkprogramm. Mit einer Förderung von 90 Prozent werden diese Saison Bäume für zirka 4000 Euro gepflegt und gepflanzt. Lukas Neidl, Bernhard Drexler, Andreas Jung und Joachim Lemberger sind als qualifizierte Baumpfleger bestens für diese Aufgabe geeignet. Bei dem nun zweiten Förderantrag für Erhaltungsschnitte und Neupflanzungen haben sich vier Streuobstwiesenbesitzer gemeldet. Neben dem Naturpark Bayerischer Wald ist Maria Gruber, zweite Bürgermeisterin von Lalling, Ansprechpartnerin vor Ort und treibender Motor für die fachkundige Pflege der alten Streuobstbestände.

Auch für das kommende Jahr ist ein Förderantrag für Erhaltungsschnitte und Neupflanzungen im gesamten Lallinger Winkel geplant. Wer also eine alte Streuobstwiese hat, die gepflegt werden soll, oder für sich und die künftigen Generationen ein kleines Paradies der Artenvielfalt und Geschmäcke pflanzen möchten, wendet sich bis Ostern 2022 an Maria Gruber, Telefon: (09904) 84190 oder: gruber.maria.la@t-online.de oder den Naturpark Bayerischer Wald Telefon: (09922) 802480; info@naturpark-bayer-wald.de. Es wird der Schnitt von Hochstämmen in der freien Landschaft gefördert. Die Bäume müssen mindestens 30 Jahre alt sein und der letzte Schnitt sechs Jahre zurück liegen. Es handelt sich also nicht um einen regelmäßigen Ertragsobstbaumschnitt, sondern um eine einmalige Erhaltungs- und Wiederherstellungspflege. Die Pflanzung von Hochstämmen mit Mindestabstand von zehn Metern kann ebenso nur in der freien Landschaft gefördert werden.