„Ich bin vorsichtig, aber optimistisch“, antwortete ein 31-jähriger Arbeitsloser auf die Frage von Richter Thomas Strauß, wie es mit ihm weitergehen solle. Denn es ging darum, ob die zu erwartende Freiheitsstrafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Unter einer solchen stand der Mann nämlich, als er im Sommer 2021 in drei Fällen aggressiv auf spielende Kinder im Garten des Mehrfamilienhauses in Cham, in dem er wohnt, reagierte, sie mit Gegenständen bewarf und einen Ball zerschnitt. Was zur Anklage wegen versuchter und vollendeter Körperverletzung und Sachbeschädigung führte –...