Der Konflikt ist bereits vielerorts bekannt: erneuerbare Energien, insbesondere Flächenfotovoltaik, contra Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayerischer Wald. Immer wieder war und ist das im Landkreis Cham eine Entscheidung, die vom Kreistag nach Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde zu treffen ist. Eben weil ein Großteil der freien Flächen ins Landschaftsschutzgebiet (LSG) fallen. So war das jetzt auch für eine Grünlandfläche bei Hetzmannsdorf.
Hier soll die bereits bestehende Freiflächenfotovoltaikanlage im ehemaligen Lehmabbaugebeit zwischen Rötz und Hetzmannsdorf am sogenannten...