Sitzung
Mehr Schulbegleiter kosten auch mehr Geld

Die Kosten für die Schulbegleitung sind ums Siebenfache gestiegen, berichtete der Jugendamtsleiter dem Jugendhilfeausschuss.

16.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:39 Uhr
Hans Schmelber
Landrat Franz Löffler und die Vertreter vom Jugendamt mit Kreiskämmerer; 15 Teilnehmer waren per Video zugeschaltet, vom Jugendamt und den zuarbeitenden Bereichen waren neun Mitarbeiter im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes anwesend. −Foto: Hans Schmelber/Hans Schmelber

Ist vom Jugendhilfeausschuss die Rede, geht es um „schulische, aber auch um außerschulische, um soziale Probleme“: So hat Landrat Franz Löffler die Teilnehmer der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag begrüßt. Mit Blick auf die Pandemie versprach er: „Wir fahren bestimmte Dienste auf keinen Fall zurück.“ Auch wenn so manches Frühwarnsystem momentan nicht funktioniere – beispielsweise die Jugendsozialarbeit an Schule – müsse man schauen, wie man auf anderen Wegen diesem Job gerecht werde. Löffler zeigte sich optimistisch, dass bis Pfingsten wieder einigermaßen Normalität zurückzukehren.

Markus Biebl, Chef des Jugendamtes, präsentierte dem Gremium die Richtlinien für die Kindertagespflege, deren Betrag sich aus einem Anerkennungsbetrag, einer Pauschale für den Sachaufwand (inklusive Essensgeld) und einem Qualifizierungszuschlag zusammensetzt. Der Anerkennungsbetrag erhöhte sich zum 1. Januar 2021 wie folgt: Für Kinder über drei Jahre gibt es 290 Euro (bisher 260 Euro), für Kinder unter drei Jahre statt 400 jetzt 440 Euro, für Kinder mit Behinderung 990 statt bislang 900 Euro. 2020 wurden 128 Kinder betreut (Ausgaben 418 000 Euro, Einnahmen 224 000 Euro, überwiegend aus Kostenbeteiligung der leiblichen Eltern).

Eine Anpassung erfolgte auch bei der Vollzeitpflege. Bis zum 6. Lebensjahr beträgt die monatliche Pflegepauschale 917 Euro, bis zum 12. Lebensjahr 1033 Euro, ab dem 13. Jahr 1187 Euro. Im Jahr 2020 betraf das 123 Kinder (Ausgaben 1 380 010 Euro, Einnahmen 580 000 Euro).

Die Netto-Aufwendungen des Amts für Jugend und Familie für 2020 betrugen 8 421 523 Euro– zehn Prozent mehr als 2019. Der Kostenanstieg hat laut Biebl mehrere Gründe. Die Jugendhilfe in Form der Schulbegleitung werde zunehmend zum Ersatz für mangelnde schulische Ressourcen und Konzepte für mehr Inklusion. Von 2010 bis 2020 haben sich die Ausgaben für diese Hilfen von 128 000 Euro auf 850 000 Euro fast versiebenfacht.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei sehr breit gefächert, da sie vielfältige Angebote für alle Altersgruppen mit unterschiedlichem Unterstützungs- und Hilfebedarf vorhalte. Angebote wie die Erziehungsberatung, die Frühen Hilfen (KoKi) oder die Jugendsozialarbeit an Schulen seien kostenfrei und niedrigschwellig zugänglich. Die Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe seien in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet worden: Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen, Integration von unbegleiteten jungen Flüchtlingen sowie der systematische Aufbau früher Hilfen (KoKi) im Zuge der Kinderschutzdebatte. Hinzu komme noch eine steigende Tendenz bei kostenintensiven Fällen bedingt durch gerichtliche Anordnungen oder Weisungen, zum Beispiel wegen Selbst- oder Fremdgefährdung und geschlossener Unterbringung mit intensivem Personaleinsatz. Weitere Kosten entstünden bei Mehraufwand durch Flüchtlinge, etwa durch die Übernahme der Gebühren der Kindertagesbetreuung.

JaS ist abgeschlossen

Biebl informierte weiter, dass für die Jugendarbeit in den Vereinen im Jahr 2021 auch 71 500 Euro zur Verfügung gestellt wurden (fünf Euro pro jugendlichem Mitglied). Der Ansatz 2021 für Personalkosten (brutto) betrage 4 050 700 Euro, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 880 000 Euro. Nachdem der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) abgeschlossen sei, seien weitere Personalmehrungen nicht mehr geplant. Mittlerweile wurde JaS an 25 Schulen kostenfrei erweitert.

Zum Mehraufwand der Jugendhilfe in Folge der Pandemie präsentierte Bettina Windhager, stellvertretende Jugendamtsleiterin, einen eigenen Bericht. Zu Beginn der Pandemie wurden Wochenend- und Ferienbeurlaubungen von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen zur Herkunftsfamilie untersagt. Auch während der Schließung von Schulen und Kitas müssen diese Kinder und Jugendlichen betreut werden. Dies alles verursachte zusätzliche Kosten genauso wie der Zusatzaufwand, der sich aus den ambulanten Hilfen wie sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandschaften ergab.

Für Schulbegleiter wurden Ausfall-Leistungen gezahlt, im Bereich der Tagespflege wurde das Pflegegeld für die Kinder weitergezahlt – egal, ob sie tatsächlich betreut wurden oder nicht. In den Großtagespflegestellen bekamen die Eltern, deren Kinder nicht betreut wurden, Beiträge zurückerstattet. Für diese Fälle zahlte die Staatsregierung einen Kostenbeitragsersatz in Höhe von 200 Euro pro Kind für März, April und Mai 2020. Ab 26. Mai 2020 durften die Großtagespflegestellen wieder regulär öffnen. Momentan wird wieder dasselbe Verfahren angewandt. Der Kostenbeitragsersatz wird 2021 vorerst für Januar bis Mai erfolgen und 140 Euro pro Kind betragen.

Mindereinnahmen gab es auch, da Kinder und Jugendliche – wenn dies die häuslichen Verhältnisse zulassen – längere Zeit nach Hause beurlaubt wurden bzw. aufgrund eines Kontakts während der Heimbeurlaubung nicht mehr in die Einrichtung zurückkehren konnten. Für die Eltern wurde für diese lange Zeit der Beurlaubungen der Kostenbeitrag erlassen bzw. wurde das Kindergeld an die Eltern weitergeleitet, da diese den Unterhalt während der Heimbeurlaubungen sicherstellten.

„Gute Lösungen getroffen“

„Die Arbeit des Jugendamtes wurde durch die Pandemie extrem beeinträchtigt. Wir sind immer sofort gefordert, pragmatisch zu reagieren. In dieser Übergangszeit muss das auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Wir haben gute Lösungen mit den Einrichtungen getroffen“, sagte Landrat Franz Löffler. Er gab den Beschlussvorschlag für die Empfehlung an den Kreistag bekannt, dem alle Beteiligten zustimmten.

Die Frage eines Teilnehmers nach der Ursache für die steigende Tendenz bei den kostenintensiven Fällen beantwortete Markus Biebl. Die Fälle träten immer plötzlich auf, zum Teil wegen massiver Schwierigkeiten in der Familie, die soweit eskalierten, dass der Familienrichter eingeschaltet werden müsse. Biebl: „Familien sitzen wegen Corona auf engsten Raum beieinander und dann können sich schon solche Probleme ergeben.“ Landrat Löffler führte dazu aus, dass sich durch den Zuzug einer solchen Familie der Jugendhilfehaushalt um eine halbe Million Euro nach oben bewegen könne.

Hubert Lauerer sprach die Situation der Vereine in Coronazeiten an. Momentan träten fünf bis sechs Prozent der Mitglieder aus. Lauerer bat um Unterstützung des Landkreises mit stärkeren finanziellen Mitteln. Das sah auch Landrat Löffler so und bat den Kreiskämmerer, das mit aufzunehmen. „Wir werden alle unsere Kräfte einsetzen und werden zu einer vernünftigen Normalität zurückkehren“, versicherte Landrat Franz Löffler abschließend.