Nach Körperverletzung
Meth und Schusswaffen: Polizei durchsucht Wohnung im Kreis Cham

26.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:50 Uhr
Ein Teil der Gegenstände, die die Polizei bei der Durchsuchung sichergestellt hat. −Foto: Polizeiinspektion Bad Kötzting

Bei Durchsuchungen im Landkreis Cham haben Polizeibeamte Material zur Herstellung von Crystal Meth sowie Schusswaffen gefunden. Anlass für die Ermittlungen war eine Auseinandersetzung, bei der ein Mann mit einer Pistole bedroht worden war.



Die Polizeibeamten durchsuchten die Wohnung in Bad Kötzting am vergangenen Montag. Zuvor war eine Anzeige eingegangen, nachdem ein 44-Jähriger Ende November von vier Bekannten aufgesucht und dabei körperlich angegangen wurde. Bei dem Streit schlugen die anderen den Mann offenbar und bedrohten ihn mit einer Schusswaffe.

Ermittlungen gegen 44-Jährigen

Gegen die vier Personen im Alter zwischen 21 und 44 Jahren wurden Ermittlungen wegen Körperverletzung und einem Verstoß nach dem Waffengesetz aufgenommen.

In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Regensburg erwirkten die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss für den 44-Jährigen, der Teil der Angreifergruppe war. Dieser stand im dringenden Verdacht die Waffe als Drohmittel vorgezeigt zu haben.

Mehrere verbotene Gegenstände gefunden

Bei der Großaktion am Montag fanden die Ermittler in Bad Kötzting tatsächlich drei Gasdruckpistolen, die als mögliche Tatwaffen in Frage kommen. Außerdem war in der Wohnung ein wahres Drogenlabor aufgebaut.

Die Beamten fanden Utensilien, die für die Herstellung von Methamphetamin, auch als Crystal Meth bekannt, genutzt werden. Die Vorrichtung wurde allerdings nicht professionell betrieben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand stellte der 44-Jährige die synthetische Droge zum Eigenbedarf her und nicht zum gewerblichen Verkauf.

Die Einsatzkräfte stellten die Chemikalien sicher und schickten sie an das Bayerische Landeskriminalamt in München zur weiteren Untersuchung. Nach Ende der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann wieder gehen. Er muss sich nun zusätzlich zur Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

− kha