Corona in Cham
Nach positivem Test sofort in Isolation

Das Gesundheitsamt setzt auf Eigenverantwortung der Bürger, weil die Lage wegen der hohen Infektionszahlen angespannt ist.

11.02.2022 | Stand 15.09.2023, 21:16 Uhr
Wird eine Corona-Infektion durch einen positiven PCR-Test festgestellt, erhält das Gesundheitsamt vom Labor eine Meldung über das positive Testergebnis. −Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Gesundheitsamt Cham setzt wie alle bayerischen Gesundheitsämter bei der Pandemie-Bekämpfung verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürger. „Grundsätzlich gilt: Wer von einem positiven Testergebnis erfährt, muss sich sofort in Isolation begeben, auch wenn das Gesundheitsamt noch keinen Kontakt aufgenommen hat“, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Enge Kontaktpersonen von Infizierten sollen sich, so gut es geht, von anderen fernhalten und in bestimmten Fällen das Gesundheitsamt kontaktieren.

Hintergrund ist die aufgrund der hohen Infektionszahlen angespannte Lage in den Gesundheitsämtern. Der Leiter des Gesundheitsamts Cham, Dr. Benedikt Knon, erklärt: „Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von 2121,9 (RKI, Stand 11. Februar 2022) im Landkreis Cham bilden diese Maßnahmen eine wichtige Entlastung für das Gesundheitsamt Cham, das schon mehrere Wochen konstant an der Belastungsgrenze arbeitet.“

Änderungen für Kontaktpersonen

Positiv getestete Personen sollen über Laborbetreiber und testende Einrichtungen bei Befundmitteilung vorab und ergänzend zum Gesundheitsamt über die Isolationspflicht informiert werden. Die Beendigung der Isolation erfolgt aktuell bei 48 Stunden Symptomfreiheit nach zehn Tagen ohne Abschlusstest, für eine vorzeitige Beendigung an Tag sieben muss dem Gesundheitsamt ein negativer Testbefund dieses Tages übermittelt werden, 48 Stunden Symptomfreiheit ebenfalls vorausgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen für Kontaktpersonen: Haushaltsangehörige einer positiv getesteten Person haben ein hohes Ansteckungsrisiko, weshalb sie grundsätzlich als enge Kontaktperson eingestuft werden. Die positive Person wird aufgefordert, ihre Haushaltsangehörigen zu informieren, sodass sie sich absondern und das Gesundheitsamt kontaktieren können. Hierzu teilt das Gesundheitsamt Cham einen Registrierungslink der positiven Person mit, die diesen weitergibt.

Nachverfolgung der Kontaktpersonen nachrangig

Enge Kontaktpersonen, die in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten, sind ebenfalls durch die positive Person zu informieren, sollen sich vorsorglich absondern und das Gesundheitsamt Cham kontaktieren. Hierzu dient ebenfalls der Registrierungslink.

In allen anderen Fällen erfolgt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen nachrangig. Die Bürger sind vielmehr aufgerufen, nach einem möglichen Ansteckungsrisiko eigenverantwortlich zu handeln. Handlungsempfehlungen sind die Kontaktreduktion, sorgfältige Beachtung der Hygieneregeln, Testung, Symptommonitoring sowie das Tragen einer Maske im Kontakt mit anderen Personen. Das RKI empfiehlt dieses Vorgehen für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zur positiven Person.