Behörde
Neue Regeln bei Suche nach Arbeit

Ab 1. September müssen sich Arbeitslose wieder persönlich in der Agentur für Arbeit melden.

26.08.2021 | Stand 16.09.2023, 0:57 Uhr

Die Kunden werden wieder zum persönlichen Gespräch in die Agentur für Arbeit gebeten.

Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnte man sich telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab 1. September müssen sich Arbeitslose wieder persönlich in der Agentur für Arbeit melden. Diese Regelung gilt bundesweit, teilt die Agentur für Arbeit Schwandorf mit.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung in der Agentur für Arbeit in Cham montags bis freitags von 8 bis 11 Uhr möglich, in der Dienststelle Bad Kötzting dienstags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr. Die Agentur für Arbeit empfiehlt, über die gebührenfreie Hotline (08 00) 4 55 55 00 einen Termin zu vereinbaren. Die für das Jobcenter im Landkreis Cham geltenden Regelungen sind auf www.jobcenter-cham.de veröffentlicht.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das „Selfie-Ident-Verfahren“. Damit konnten sich Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis 30. September zur Verfügung – aber nur für Kunden, die sich bis 31. August telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab 1. Januar 2022 geplant. Viele weitere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices. Wer noch beschäftigt ist, aber schon weiß, dass sein Arbeitsverhältnis bald endet, meldet sich spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, arbeitsuchend. Wer kurzfristig erfährt, dass er seine Stelle verliert, muss sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September online, schriftlich, persönlich oder gebührenfrei per Tel. (08 00) 4 55 55 00 bei der Agentur für Arbeit gemacht werden. Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Noch an diesem Tag muss man sich auch arbeitslos melden.