Kommune
Neues Baugebiet in Grafenkirchen nimmt Hürde

Der Pemflinger Gemeinderat befasste sich intensiv mit den Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange.

21.01.2021 | Stand 16.09.2023, 4:39 Uhr
Werner Weiß
Hier soll das neue Baugebiet in Grafenkirchen entstehen. −Foto: Werner Weiß

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans war einer der am intensivsten behandelten Beratungspunkte in der jüngsten Ratssitzung. Coronakonform mit FFP2-Masken und in entsprechendem Abstand bewältigten die Ratsmitglieder die umfangreiche Tagesordnung.

Der Antrag der Franz Alt Holding GmbH auf Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 94/3 Gmk. Pitzling, Bierlweg 15, wurde einstimmig gebilligt. Das Projekt befindet sich innerhalb der Ortsabrundung, informierte Bürgermeister Franz Haberl. Die Erschließung mit Abwasser, Wasser und Zufahrt ist gesichert. Gemeinderat Alt nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Der Neubau eines Carports mit Geräteraum auf Fl.Nr. 158/2 Gmk. Pemfling, Wiegenfleck 3, entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Überschreitung der Baugrenze und die Dachneigung werden nicht eingehalten, so dass eine isolierte Befreiung nötig ist. Auch dieses Vorhaben fand Billigung.

Ohne größere Diskussion wurde der Antrag auf Instandsetzung der Scheune und Reduzierung der Traufhöhe auf Fl.Nr. 4 Gmk. Kager, Kager 14, verbeschieden. Der geplante Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf Fl.Nr. 492/3 Gmk. Grafenkirchen, Ortsteil Schmitzdorf, liegt ebenfalls innerhalb der Ortsabrundung. Die Erschließung mit Abwasser, Wasser und Zufahrt ist gesichert. Das anfallende Oberflächenwasser ist allerdings auf dem Baugrundstück zu entsorgen. Unter dieser Auflage genehmigte das Gremium einstimmig das Vorhaben.

Gemeinde reichte Klage ein

Gegen die negative Entscheidung der Regierung der Oberpfalz hinsichtlich der Spitzabrechnung der Gemeindestraße Rackelsdorf hat die Gemeinde über ihren Anwalt Klage eingereicht. Gemeinderätin Ruhland regte an, die bisherige Anschlagtafel beim Anwesen Zister ansehnlicher zu gestalten. Gemeinderat Babl informierte, dass die Handyalarmierung bei den Feuerwehren demnächst ausläuft. Bürgermeister Haberl beabsichtigt diesbezüglich mit den Kommandanten eine Besprechung.

Mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für eine geordnete Bauleitplanung für das neue Baugebiet in Grafenkirchen geschaffen. In der Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz wurde u.a. angemerkt, dass die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Der Gemeinderat nahm hierzu u.a. wie folgt Stellung: Ende 2020 waren 2260 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bis Ende diesen Jahres wird mit 2280 Einwohnern gerechnet, zumal viele Eigenheime im Rohbau stehen und erst bezogen werden. Allein in den sechs Jahren wurden von der Gemeinde 37 Bauparzellen erschlossen, welche vollständig veräußert und zum großen Teil bebaut sind. Abstimmungsergebnis: 15:0.

Das Gremium nahm weiter die Anregungen des Landratsamtes zur Kenntnis. Darin heißt es u.a.: Rechtzeitig vor dem Feststellungsbeschluss wird ein Antrag auf Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Kreistag gestellt. Das bestehende Biotop im Nordwesten des Änderungsbereiches ist bereits in der Planzeichnung dargestellt. Abstimmungsergebnis: 15:0.

Der Hinweis zur Linksabbiegespur wird für die verbindliche Bauleitplanung zur Kenntnis genommen. Die Ausfahrt aus dem Baugebiet über den Lohweg wird nicht nur auf die Kreisstraße erfolgen, sondern erfolgt auch Richtung Dorfmitte. Abstimmungsergebnis: 15:0.

Ableitung in den Schindbergbach

Die Änderungsfläche ist stark von Nordosten nach Südwesten geneigt. Aufgrund der Topographie bestehe beim Ansatz einer Niederschlagswasser-Versickerung das erhöhte Risiko, dass die Bauparzellen, insbesondere die Unterlieger, bei (Stark-)Regen von Überschwemmungen betroffen sind. Um dieses Risiko zu minimieren, entschied sich die Gemeinde bewusst gegen eine Versickerung und für die Sammlung und Ableitung des Niederschlagswassers in den Schindbergbach. Abstimmungsergebnis: 15:0.

Mit 15:0 billigte das Gremium ferner die Stellungnahmen der Sachgebiete Immissionsschutz, Natur- und Landschaftspflege sowie Feuerwehrwesen des Landratsamts, ebenso auch die Einwände des Wasserwirtschaftsamts Regensburg, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham, des Bauernverbandes Cham, der Bayernwerk Netz GmbH, der Telekom, des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Cham, des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberpfalz, der Gemeinden Schönthal und Willmering, der Handwerkskammer, der Kreiswerke sowie des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe.