Gemeinderat
Neues Baugebiet umfasst 30 Parzellen

Im Schorndorfer Norden entsteht „Am Glockenhof“. Die Anzahl der Bewerber übertrifft schon jetzt die Verfügbarkeit.

23.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:11 Uhr
Im Schorndorfer Norden soll zwischen dem Orleitenweg und dem Gilnhof ein neues Baugebiet mit 30 Parzellen entstehen, gut die Hälfte davon auf Erbpachtbasis mit der Katholischen Pfarrpfründestiftung. −Foto: csa

„Ist in Schorndorf schon wieder ein Baugebiet notwendig?“ Die von ihm in den Raum gestellte Frage beantwortete Bürgermeister Max Schmaderer bei der jüngsten Ratssitzung am Mittwochabend gleich selbst: „Seit 2017 sind Bewerber gelistet, die im Hauptort auf einen Bauplatz warten.“

Nach dem Baugebiet „Kramerfeld“ in Schorndorf mit knapp 40 Parzellen (ab 2015) sowie dem aktuell neuen Baugebiet „Auf dem Sattel“ in Radling mit knapp 70 Parzellen (ab 2019), beabsichtigt die Kommune, nun ein neues Baugebiet „Am Glockenhof“ im Schorndorfer Norden mit 30 Bauplätzen zu schaffen. „Wir werden natürlich den Bedarfsnachweis bringen müssen“, so das Gemeindeoberhaupt, dieser sei aber ohne Zweifel gegeben.

Denn sowohl in Schorndorf als auch in Radling sind derzeit alle Baugrundstücke weg, die sich in der Verfügbarkeit der Gemeinde befinden. Und für das neue Baugebiet zwischen Orleitenweg und Gilnhof würde die Anzahl der Bewerber schon jetzt die Verfügbarkeit übertreffen. Der größere Anteil des Areals befindet sich im Eigentum der Katholischen Pfarrpfründestiftung Schorndorf, diese Bauplätze werden von der Kirche im Erbbaurecht mit jährlichem Erbpachtzins vergeben. Für die Kommune selbst bleibt nur ein Zugriff auf elf Parzellen.

„Wir müssen uns der Kritik stellen“, so das Gemeindeoberhaupt weiter, denn ohne Zweifel werde wieder eine landwirtschaftliche Fläche vernichtet und weiteres Areal versiegelt. Es bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schorndorf, die das künftige Baugebiet derzeit noch als Fläche der Landwirtschaft ausweist. „Wir schaffen neben dem Allgemeinen Wohngebiet auch viel Grün“, betonte Schmaderer den ökologischen Ansatz.

So ist zum derzeitigen Bebauungsende hinter der Lilienstraße bereits eine üppige Bepflanzung vorhanden, die genauso wie der bestehende Feldweg als öffentlicher Weg weiter erhalten bleiben soll. Im Norden und Osten des neuen Baugebiets werden eine dreireihige Bepflanzung sowie eine ökologische Ausgleichsfläche u.a. mit Streuobstwiese geschaffen. „Städtebaulich handelt es sich um eine geordnete Entwicklung“, sagte Schmaderer weiter, die Lage sei gut eingebunden in das Landschaftsbild: „Es ist ein etwas größerer Lückenschluss zwischen Orleitenweg und Gilnhof“.

Hoffnung auf Erleichterungen

Schmaderer hatte gehofft, die Wiedereinführung des § 13b BauGB abwarten zu können. Die Neuauflage der erleichterten Bebauung in Außenbereichen hätte einige Vorteile: keine formale Änderung des Flächennutzungsplans, kein naturschutzrechtlicher ökologischer Ausgleich und keine Artenschutzprüfung. Doch die Wiedereinführung ist nun im Bundesrat auf Widerstand gestoßen. „Sollte die Erleichterung doch noch zeitnah kommen, können wir immer noch ins vereinfachte Verfahren überleiten“, so Schmaderer. Und: „Wenn die Gemeinde Schorndorf einen naturschutzrechtlichen Eingriff vorgenommen hat, ist sie auch bisher bereits dem ökologischen Ausgleich auf freiwilliger Basis nachgekommen.“

Zum Teil gut erschlossen

Was den Erschließungsaufwand betrifft, gibt es gute und schlechte Nachrichten. Positiv: Das neue Baugebiet „Am Glockenhof“ kann bereits sowohl über den Gilnweg als auch den Orleitenweg erreicht werden, eine neue Siedlungsstraße ist nur für die neuen Parzellen selbst notwendig. Ebenfalls bereits vorhanden ist in unmittelbarer Nachbarschaft das Schmutzwasserkanalsystem über das Baugebiet „Nord III“ mit Andockung über die Lilienstraße. Ein Nachteil: In der Nähe des Feldweges befindet sich im Bereich des künftigen Baugebietes eine „Asbestzement-Wasserrohrleitung“, die verlegt werden muss. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe hat hier bereits entsprechende technische Untersuchungen vorgenommen. Den Anteil der Erdarbeiten mit einem Kostenvolumen von rund 100 000 Euro werden die Kommune bzw. die künftigen Grundstücksbesitzer über die Erschließungsbeiträge zu tragen haben.

Mit nochmals etwa 150 000 Euro rechnet das Gemeindeoberhaupt im Zusammenhang mit dem Oberflächenwasser, das in das Rückhaltebecken (sogenannter „Sturmweiher“) im Baugebiet „Sonnenterrasse“ abgeleitet werden muss. Auch diese Kosten werden sich auf den Erschließungsbeitrag nachteilig auswirken.

Der Gemeinderat beschloss sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans mit Umwandlung der Fläche der Landwirtschaft zum Allgemeinen Wohngebiet als auch die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Schorndorf – Am Glockenhof“ (Flur-Nummern 136/1 Teilfläche, 140 Teilfläche, 151, 152, 153 und 212 Teilfläche) der Gemarkung Schorndorf .

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wird das Ingenieurbüro Brandl & Preischl beauftragt. Sobald die voraussichtlichen Inhalte und Auswirkungen der Planung aufgezeigt und dargelegt werden können, ist die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Ungeachtet des notwendigen Anhörungsverfahrens wurde in der nichtöffentlichen Sitzung ebenfalls an das Ingenieurbüro Brandl & Preischl bereits der Planungsauftrag für die Erschließungen (Straße, Kanal) erteilt. Das neue Baugebiet soll den Einheimischen bzw. Gemeindebürgern zugutekommen. (csa)