Förderung
Neues Leben aus „totem Holz“

Geld für Waldnaturschutz eröffnet Waldbesitzern neue Möglichkeiten, ihr Einkommen aus dem Forst deutlich zu verbessern.

03.01.2022 | Stand 15.09.2023, 22:12 Uhr
Alois Dachs
Eine vom Specht bearbeitete Fichte bleibt als Totholz im Wald: Dafür gibt es Geld vom Staat. −Foto: Alois Dachs

Welchen Vorteil bringt Totholz für Waldbesitzer und einen zukunftsträchtigen Baumbestand? Mit dieser Frage befasste sich Revierförsterin Johanna Gierl beim jüngsten Holzstammtisch der Waldbesitzervereinigung Bad Kötzting. Sie stellte dabei vor allem die vielfältigen und durchaus lukrativen Fördermöglichkeiten im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms Wald vor.

Waldnaturschutz beinhaltet Förderungen für Erhalt und Wiederherstellung von Stockausschlag-Wäldern, den Erhalt von Biberlebensräumen, für Nutzungsverzicht, die Erhaltung von Altholzinseln im Wald, den Erhalt von Biotopbäumen, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen wie Windwurf oder Schneebruch und Borkenkäferbefall.

Die jeweiligen Fördersummen sind dabei durchaus beachtlich, informierte die Försterin. So gibt es für eine fünfjährige Verpflichtung zum Erhalt von Biber-Lebensräumen auf Waldflächen, die an Gewässer angrenzen und von dem fleißigen Dammbauer heimgesucht werden, pro Hektar und Jahr eine Förderung von 375 Hektar.

Wissenschaftliche Erkenntnisse

Ein vollständiger Nutzungsverzicht des Waldes mit zusätzlichem Verbot von Pflanzmaßnahmen wird bei einer Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren mit 1200 Euro pro Hektar gefördert. 2700 Euro pro Hektar bezahlt der Staat (ebenfalls bei Verpflichtung auf zwölf Jahre), wenn Alters- und Zerfallsphasen von buchendominierten Laub- oder Laubmischwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern und natürlichen Nadel-/Nadelmischwäldern außerhalb von Mooren aus der Nutzung genommen werden.

Besonders interessant dürfte für Waldbesitzer die Förderung von Totholz sein. Für einen ganzen Baum mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) von mindestens 30 Zentimetern werden 175 Euro Zuschuss gewährt, ein stehender Baumteil (BHD über 30 Zentimeter), oder liegender Baumteil (BHD über 50 Zentimeter, mindestes fünf Meter lang), bringt 110 Euro Zuschuss, für im Wald liegenbleibende Baumkronen werden 50 Euro Totholzförderung gewährt.

Vor allem die Forschungsarbeit im Nationalpark Bayerischer Wald bringt seit 50 Jahren viele wissenschaftliche Erkenntnisse über den Wert von Totholz. Rund 1300 Käferarten und mehr als 1500 Pilzarten nutzen Totholz als Lebensraum und schaffen mit dessen „Aufarbeitung“ die Grundlage für einen jungen Wald, der sich vielfach daraus entwickelt. Die riesigen Käferflächen aus den 90er-Jahren, auf denen sich im Nationalpark inzwischen wieder grüner Wald entwickelt, sind der deutlichste Beweis für die positive Wirkung. Was scheinbar ein „ungeordneter“ Wirtschaftswald ist, bildet die Grundlage für einen Mischwald, der durch die über Jahre laufende Zersetzung von Totholz gefördert wird. Der Ablauf ist je nach Baumart unterschiedlich: Während Birken, Erlen und andere Laubhölzer einem schnellen Zersetzungsprozess unterliegen, Buchen vor allem bei starkem Pilzbefall ebenfalls nach wenigen Jahren zerfallen, halten Fichten, Tannen und Eichen oft viele Jahre Stand.

Altholz-Inseln und Biotopbäume

Mit 580 Euro pro Hektar und Jahr fördert der Freistaat Bayern die Schaffung lichter Waldstrukturen mit vollständigem Nutzungsverzicht durch Beseitigung von Gehölzen nach naturschutzfachlichem Konzept. Wer sich für zwölf Jahre zum Erhalt von Altholzinseln verpflichtet, kann mit einem Zuschuss von 1450 Euro pro Altholz-Insel rechnen. Wer nach Störungsereignissen vielfältige Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen erhält, kann 3300 Euro pro Hektar als Förderung beantragen. Für den Erhalt von Biotopbäumen können Fördergelder zwischen 50 und 220 Euro pro Baum gewährt werden. Auch wenn Bäume einen Durchmesser von mehr als einem Meter aufweisen, gibt es dafür einen Zuschuss.

„Das ist mehr Geld, als man mit Brennholz verdienen kann“, machte Revierförsterin Johanna Gierl beim Waldbauern-Stammtisch klar. Die Fördersätze seien wirklich gut, Die Antragstellung für diese Zuschüsse müsse grundsätzlich über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen, informierte die Försterin.

Sie wies auch darauf hin, dass durch stehendes Totholz bei der Fällung gesunder Bäume besondere Gefahrenquellen entstehen. Auch müssten alle Eingriffe in einen Bestand mechanisch erfolgen, denn die Waldschutz- und Verkehrssicherungspflicht besteht auch in den weitgehend naturbelassenen Wäldern. Vom Borkenkäfer befallene Bäume müssen auch hier gefällt werden.

Auch Florian Weigl als Forstfachkraft der WBV riet den Waldbesitzern, Naturschutz im Wald nicht negativ zu bewerten. Schließlich leisteten Waldbauern seit Generationen mit ihrer Tätigkeit viel für den Naturschutz und diese Leistung würde durch die neuen Fördermöglichkeiten auch honoriert. Einer Stilllegung von Wirtschaftswäldern könne er allerdings nichts abgewinnen, sagte Weigl.