Gescheppert hat es im Februar dieses Jahres neben einem Discounter-Parkplatz in der Nähe von Cham. Beim Ausparken war ein 62-Jähriger mit seinem Mercedes gegen einen VW gestoßen und hat dabei einen „nicht unerheblichen Fremdschaden an dem Fahrzeug“ verursacht, trug die Staatsanwältin bei der Verhandlung des Vorfalls am Chamer Amtsgericht vor. Dass der Ausparker vor Gericht stand, lag daran, dass er einfach nach Hause fuhr, ohne sich um eine Schadensregulierung zu kümmern.
1350 Euro muss der dafür bezahlen und darf vier weitere Monate kein Fahrzeug lenken. Er ist Aushilfsbusfahrer. Wegen...