Reihe: „Alles, was Recht ist“
Photovoltaikanlagen – Was ist rechtlich zu beachten?

06.08.2022 | Stand 15.09.2023, 4:08 Uhr
Marius Treml
Wer sich Photovoltaikmodule auf dem Dach des Wohnhauses bauen lassen will, muss einiges beachten. −Foto: Marijan Murat/dpa

Photovoltaikanlagen sind – sowohl auf Privathäusern als auch auf gewerblichen Objekten – im Zuge der Energiekrise gefragt wie nie. Es handelt sich dabei um eine interessante Variante, um sowohl dem Umweltschutz gerecht zu werden als auch die eigene Energieautarkie sicherstellen zu können. In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht gibt es einige Punkte, die zu beachten sind:

Bei Erwerb der Anlage sollte darauf geachtet werden, dass Installation und Kauf der Module aus einer Hand erfolgen. Es handelt sich dann nämlich um einen abgeschlossenen Werkvertrag, der Gewährleistungsrechte bis zu fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage mit sich bringt. Dies bedeutet, dass sowohl für ordnungsgemäße Errichtung und Leistung der Anlage als auch Mängel seitens des Unternehmers gehaftet wird. Ebenso ist der Verkäufer für fehlerhafte Ertragsprognosen verantwortlich, also wenn eine bestimmte Leistung bzw. eine bestimmte Einspeisevergütung zugesichert wird und später nicht erreicht wird.

Neben den Gewährleistungsrechten geben auch die Hersteller der Anlagen regelmäßig Garantien ab, z.B. wird eine bestimmte Leistung je Modul garantiert. Ansprechpartner ist insoweit aber nicht der Händler oder Installateur, sondern direkt der Hersteller. Möglichst lange Garantielaufzeiten sind insoweit vorteilhaft und in der Praxis bis zu 20 Jahre möglich. Insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung von Stromspeichern sollte darauf geachtet werden.

Vertrag kann gekündigt werden

Handelt es sich um größere Anlagen und werden dazu Dächer angepachtet, ist besonderes Augenmerk auf den Dachpachtvertrag zu legen. Dabei handelt es sich um den Kernbestandteil der gesamten Anlage. Denn nur wenn die Nutzungszeit von mindestens 20 Jahren gesichert ist, amortisiert sich die Investition. Besondere Formvorschriften müssen insoweit zwingend eingehalten werden, da andernfalls der Dachpachtvertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Ergänzend sollte eine grundbuchrechtliche Absicherung in Form einer sog. Dienstbarkeit erfolgen, da sonst bei Verkauf der Immobilie oder Zwangsversteigerung keine gesicherte Rechtsposition mehr besteht.

Ist die Anlage bereits errichtet und treten Mängel auf, ist eine ordnungsgemäße Dokumentation – insbesondere auch der Ertragsausfälle – wichtig. Denn nur so kann im Nachgang der Ausfall nachgewiesen werden und gegenüber Versicherung geltend gemacht werden. Wichtig ist dabei der Abschluss einer sog. Elektronikversicherung, die sowohl Schäden an der Anlage (z.B. Hagel) als auch Ertragsausfälle absichert.

Investoren aufgepasst!

Neben einer fundierten Vertragsgrundlage bei Errichtung der Anlage ist auch die steuerliche Beratung nicht zu vernachlässigen. Sowohl Abschreibung, Eigenverbrauch als auch Vorsteuerabzug sind hier zu berücksichtigen. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer kann im Zuge des Kaufs eine erhebliche Steuerrückzahlung über den gesamten Betrag der Umsatzsteuer erfolgen. Für Investoren, die in den kommenden Jahren mit dem Gedanken der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage spielen, wird auf die Möglichkeit der Bildung eines sog. Investitionsabzugsbetrags hingewiesen. Dabei kann schon in den Jahren vor der Anschaffung ein steuerlich relevanter Verlust ausgewiesen werden, obwohl die Investition erst in Folgejahren erfolgt. Weiterhin sind auch Sonderabschreibungsmöglichkeiten denkbar.

Wichtig ist also die frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung. Bei größeren Anlagen sollte auch die Vertragsgestaltung individuell erfolgen, da die negativen Folgen aufgrund der hohen Investitionssummen gravierend sein können. Dann kann die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht nur für den Umweltschutz interessant und lukrativ sein.

Über die Reihe „Alles, was Recht ist“

Die Serie haben wir im Jahr 2017 wieder aufleben lassen – mit altbekannten und einigen neuen Autoren. Sie erscheint immer samstags im Landkreis-Teil. In einer Woche – in der Ausgabe vom 13. August – schreibt Christoph Treml zum Thema: Neue Regeln für Arbeitsverträge – Die Änderung des Nachweisgesetzes.

Autor:Dr. Marius Treml ist Partner der Kanzlei T & P Treml und Partner mbB aus Cham.

Fachgebiete:Dr. Marius Treml ist Rechtsanwalt und Fachanwalt. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen.

Kontakt:: T & P Treml und Partner mbB, Rosenstraße 8, 93413 Cham, Telefon (09971) 99 6 99-0, Email: cham@tp-partner.com, www.tp-partner.com