„Wir beuten keine Leute aus“, machte ein Handwerksmeister aus dem westlichen Landkreis Cham vor Richterin Birgit Fischer am Chamer Amtsgericht deutlich. Er beschäftige keine illegalen Arbeiter, um deren Arbeitskraft auszunutzen. Und doch war er angeklagt, einen Kosovaren quasi schwarz beschäftigt zu haben.
Doch der Tatbestand der Beschäftigung des Mannes, dessen Aufenthaltsgenehmigung für einen anderen Betrieb noch gültig, aber an diese Beschäftigung gebunden war, war gegeben und wurde nicht bestritten. Es waren die Umstände, die strittig waren.
Denn der Mann aus dem Kosovo hatte eine...