Ärger um Aufdruck Polizei-Attrappe sorgt für Aufregung
Darf ein täuschend nach Polizei aussehendes Auto auf einem Zaun angebracht sein? Und was sagen Waldmünchens Beamte dazu?

Waldmünchen.Selbst Christian Pongratz ist es passiert: „Sieh an, die Kollegen“, dachte der Leiter der Waldmünchner Polizeistation, als er eines schönen Tages Richtung Unterhütte fuhr und sein Blick auf das blau-silber-gelbe Auto am Straßenrand fiel. Dabei ist das, was da zum Blickfang wird, gar kein Polizeiauto, sondern ein Aufdruck.
„Security“ steht dort, wo bei echten Dienstfahrzeugen die Buchstaben POLIZEI leuchten. Genau das ist das „Problem“ aus Sicht der Ordnungshüter, weil es sich somit nicht um eine Amtsanmaßung handelt. Und den Beamten die Hände bindet.
„Nicht nachvollziehbar“
„Nachvollziehbar ist das nicht“, sagt Christian Pongratz nachdenklich. Er sieht insbesondere für ausländische Verkehrsteilnehmer eine Verwechslungsgefahr, hervorgerufen in erster Linie durch die Signalfarbe und die nahezu identische Lackierung. Farben und Kombinationen sind nicht geschützt, hat er in Erfahrung gebracht. Aufgebracht ist er dennoch. „Wo Polizei drauf steht oder was nach Polizei aussieht, da sollte auch Polizei drin sein.“
Das gelte für die Attrappe, aber ebenso für diejenigen Autos, die als „Poolizei“ oder ähnlich auf den Straßen unterwegs seien. Im Notfall oder unter Stress könnte daraus eine gefährliche Fehleinschätzung entstehen, warnt er.

Mindestens ebenso ärgert den Polizeihauptkommissar, dass derjenige, der hinter dem Transparent steht, offenkundig mit einer vermeintlichen Nähe zur Polizei für sich wirbt. Noch deutlicher abzulesen sei die Absicht, sich in den Nahbereich der Gesetzeshüter zu bringen, auf dessen Facebook-Account. Auf dessen Titelbild ist eines dieser „Security“-Fahrzeuge inmitten von Polizeiwägen abgebildet.
Gründe bleiben verborgen
Warum der Mann das Transparent so gestaltet und das Auto so positioniert hat, will er offenbar für sich behalten. Trotz der Nachfragen auf verschiedenen Wegen gab er keine Stellungnahme ab.
„Dem ist sehr wohl bewusst, was er tut, er kennt die rechtliche Situation und nutzt den Effekt aus“, fasst Christian Pongratz die Kontaktaufnahme, die seitens seiner Dienststelle erfolgt ist, zusammen. Umso deutlicher will er sich von der Firma distanzieren. „Wir haben damit nichts, aber auch gar nichts, zu tun“, will er ganz dick unterstrichen wissen.

Trotz allem „Unglücklichsein“ mit dieser Art Werbung kann der Dienststellenleiter dem Ganzen noch etwas Gutes abgewinnen: „Wenn alle oder so viele mit der Polizei werben wollen, muss diese ja mit einem positiven Image belegt sein“, lächelt er.
Bestärkt sieht er sich durch eine neue Studie, laut der 80 Prozent der Deutschen Vertrauen in die Gesetzeshüter haben. Die Anmerkung, „Es wäre schön, wenn mancher Politiker das gleiche Zutrauen in sie setzen würde“, kann und mag er sich nicht verkneifen.
„Zufrieden sind wir damit nicht“, sagt auch Florian Beck, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Allerdings liege eine strafbare Amtsanmaßung erst vor, wenn für den Bürger nicht mehr erkennbar ist, ob es sich um ein echtes Polizeifahrzeug handelt oder nicht. Das sei aber wohl weder bei dem Transparent noch bei dem in ähnlichem Design gestalteten echten Fahrzeug der Sicherheitsfirma der Fall.
„Die Schwelle ist relativ hoch“, verdeutlicht er. Eine tatsächliche Verwechslungsgefahr werde also wohl nur dann angenommen werden können, wenn das Auto zusätzlich zur Beklebung mit „Polizei“ beschriftet ist oder über sonstige Ausstattung verfügt, die nur ein echtes Polizeifahrzeug hat, wie etwa Blaulicht. Sollte sich jemand dieses „gönnen“ und einsetzen, greife der Arm des Gesetzes in voller Härte durch, stellt er in Aussicht. Auf Amtsanmaßung stünden bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Abruptes Abbremsen
Ortstermin, die Szenen gleichen sich: Das Auto fährt zügig auf Unterhütte zu – und bremst (sehr) abrupt ab. Offenbar auch aufgeschreckt... Ist die Autoattrappe vielleicht deshalb für das Sachgebiet Verkehrswesen am Landratsamt interessant? Ist sie, bestätigt Patricia Stoiber, Geschäftsleitende Beamtin im Landratsamt.
Baurechtlich fraglich
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Zweite Frage:
Neben der verkehrsrechtlichen Beurteilung gibt es bei einem Zaun dieser Größenordnung eine Bewertung nach Baurecht. Auf Nachfrage hat sich das Landratsamt mit der Zaun-Werbeanlage befasst.
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Erste Antwort:
Einer ersten Einschätzung nach scheint die Zaunanlage, an der die Werbung angebracht ist, baugenehmigungspflichtig zu sein, teilt Amtsleiterin Patricia Stoiber mit.
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Nächster Schritt:
Da die Bauabteilung in den entsprechenden Unterlagen eine solche Genehmigung nicht finden konnte, werde demnächst eine Ortseinsicht stattfinden. Regierungsdirektorin Patricia Stoiber rechnet damit, dass der Bauherr wohl zur Antragstellung aufgefordert wird. „Im Verfahren wird dann die Genehmigungsfähigkeit geprüft.“ Für die Stadt konnte Bauamtsleiter Rainer Röhrl keinen entsprechenden Antrag oder Vorgang finden.
Schon mehrmals sei das 3D-Bild des Polizeiautos Thema gewesen. Ein erster Ortstermin hatte –aus anderen Gründen – die Versetzung des Ortsschilds zur Folge, so dass das Gelände nun innerhalb der geschlossenen Ortschaft liege. Dort sei die Werbung erlaubt und behindere im vorliegenden Fall auch nicht die Sicht. Wenn sie zudem dazu führe, dass Fahrzeugführer auf die zulässige Geschwindigkeit abbremsen, sei dies ebenfalls nicht zu beanstanden. Zusammenfassend kommt die Verkehrsbehörde zu dem Schluss, dass „letztendlich keine Veranlassung und keine Möglichkeit besteht, Maßnahmen gegen diese Werbung mit dem Polizeifahrzeug an dieser Örtlichkeit einzuleiten.“
Das alles ändert nichts an Christian Pongratz’ Unzufriedenheit und Unverständnis. Mit beidem ist er nicht alleine.
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