Die Strafe hätte ganz schön hoch ausfallen können für einen Unternehmer aus dem Landkreis Cham, denn der Besitz von Kriegswaffen kann mit empfindlichen Gefängnisstrafen geahndet werden. Doch die Umstände, wie der Angeklagte zu seinem „Waffenschatz“ gekommen ist, ließen Staatsanwältin und Gericht Milde walten, so dass der Mann zu einer mäßigen Geldstrafe wegen der Nichtabgabe der Munitions- und Waffenteile am Landratsamt verurteilt wurde.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Dienstagmorgen vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Andreas Lecker machte der Verteidiger klar, dass sein...