Das Urteil im Kalteck-Prozess gegen einen 57 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Deggendorf ist noch nicht rechtskräftig. Am 4. Mai wurde der Angeklagte von einer Strafkammer des Landgerichts Deggendorf unter Vorsitz der Präsidentin Gisela Schwack zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Eine Woche lang hatten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage Zeit, das Urteil anzufechten. Das ist auch geschehen.
Wie ein Pressesprecher des Landgerichts auf Nachfrage mitteilt, hat die Nebenklage von ihrem Rechtsmittel Gebrauch gemacht und Revision eingelegt. Wie...