Justiz
Rechtsextremist aus Cham muss in Haft

Das Landgericht hatte den 23-Jährigen im Dezember verurteilt. Zunächst legte er Revision ein – die er aber nun zurücknahm.

30.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:42 Uhr
−Foto: Daniel Karmann/picture alliance/dpa

Nun ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig: Ein 23-jähriger Neonazi aus dem Landkreis Cham wurde im November 2020 wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte ihn am 4. Dezember 2020 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden war, verurteilt.

Unter anderem war der Chamer Mitglied der Chatgruppe der sogenannten „Feuerkrieg Division“, einer weltweit vernetzten, rechtsextremistischen Gruppe. Er soll sogar ein führendes Mitglied der deutschen Zelle der „Feuerkrieg Division“ gewesen sein und mit Gleichgesinnten einen Terroranschlag auf eine Synagoge geplant haben. Der Angeklagte, so die Mitteilung der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg vom Montag, hatte gegen das Urteil zunächst Revision eingelegt, diese nun jedoch zurückgenommen. Damit muss der junge Mann aus dem Landkreis Cham die Haftstrafe antreten. (kd)