Er hätte eigentlich wissen müssen, dass sich ein zweifelhaftes Geschäft nicht lohnt, der 39-Jährige, der sich nun vor dem Chamer Amtsgericht dem Vorwurf des Betrugs stellen musste. Denn schon einmal hatte er einen Internethandel probiert – und landete wegen desselben Vorwurfs vor dem Richter und musste eine Strafe von zweieinhalb Jahren kassieren. Nun musste er sich als Zwischenhändler von Autoreifen verantworten.
Damals handelte er mit Autoteilen, die er gar nicht hatte, diesmal war er mehr Zwischenhändler von Autoreifen eines niederländischen Reifenhändlers an Ebay-Kunden, die diesmal...