Winterdienst Rimbach
Rimbacher sollen selbst Schnee räumen

Der Gemeinderat hat Änderungen im Winterdienst beschlossen. Was die Bürger tun müssen – und wann und wo der Bauhof tätig ist.

26.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:18 Uhr
Siegfried Volkner
Wenn der Schnee zu viel wird, müssen die Gemeindebewohner ab Januar selber zur Schaufel greifen. −Foto: Bauhof Gemeinde Rimbach

Ab 1. Januar müssen die Bürger selber zur Schneeschaufel greifen. Rimbach ist eine der letzten Gemeinden, die die Verordnung erlässt und zieht mit den anderen Kommunen im Landkreis gleich.

Annähernd alle Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Cham regeln ihren Winterdienst über eine solche Verordnung. Diese ist notwendig, da eine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht für alle Gehwege und Gehbahnen besteht.

Die Gemeinde ist somit neben der Räumung der Straßen auch verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht auf 27 Kilometern Gehwegen. Mit dem der Gemeinde verfügbaren Personal und Fahrzeugen ist diese Aufgabe nicht zu bewältigen, weil diese Räum- und Streupflicht zwischen sieben und 20 Uhr besteht.

Räumpflicht in Rimbach für Bürger

Der Gesetzgeber ermöglicht es den Kommunen aber, diese Pflichten auf die Bürger zu übertragen. Die Gemeinde wird zukünftig alle Grundstücks- und Hauseigentümer regelmäßig auf die Reinigungs- und Sicherungsverordnung im Winter hinweisen. Die Räum- und Streupflicht beginnt werktags um 7 Uhr, an Samstagen um 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr; sie endet um 20 Uhr. In dieser Zeit sind die Arbeiten so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Die Mittel der Gemeinde und des Bauhofs sind für diese umfangreiche Aufgabe nicht ausreichend.

Der Bauhof der Gemeinde ist mit vier Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften für den Winterdienst aufgestellt. In zwei Schichten wird von Oktober/November bis März/April täglich, auch am Wochenende und an Feiertagen, zwischen 4 und 20 Uhr der Unimog für die Räumung der Gemeindestraßen eingesetzt. Bei starkem Schneefall oder Eisregen ist eine Einsatz ab 3 Uhr und bis Mitternacht nicht unüblich.

Die Räumung zum Beispiel auf den Verkehrsflächen vor Grundschule, Kindergarten, Rathaus und Kirche beginnt um 6 Uhr. Sie wird mit einem Kleinfahrzeug und einem Handräumungsteam durchgeführt, je nach Wetterlage auch täglich. Unterstützt wird der Bauhof von Lohnunternehmern aus dem Gemeindegebiet, die vom Mitarbeiter der Frühschicht beauftragt werden.

Um eine reibungslose Durchführung des Winterdienstes gewährleisten zu können, werden die Gemeindestraßen nach Prioritäten eingestuft. Strecken, die zum Beispiel von Schulbussen befahren werden, und übergeordnete Straßen haben hohe Priorität. Erst wenn diese Strecken geräumt und gestreut wurden, werden Strecken mit niedrigerer Priorität, etwa in Wohngebieten, angefahren.

Hier fährt der Winterdienst

Bei starkem Schneefall bedeutet das, dass nur Strecken mit einer hohen Priorisierung geräumt werden können. Die Sicherheit von Schul- und Kindergartenkindern steht für die Gemeinde an oberster Stelle. Hervorzuheben sei insbesondere der Einsatz der Mitarbeiter des Gemeindebauhofs, nicht nur, was die hohe zeitliche Belastung angeht, sondern auch bezüglich Pflege und Wartung der Fahrzeuge. Die Gemeinde sei nicht in der Lage, ein weiteres Räumfahrzeug als Reserve für den Winterdienst vorzuhalten. Notwendige, häufig kurzfristig anfallende Reparaturen würden vom Bauhof oft selbst durchgeführt, was sich in der durchgehenden Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge im Winterdienst in den letzten Jahren widerspiegele.

Bürgermeister Heinz Niedermayer bat in der Gemeinderatssitzung um das Verständnis der Rimbacher für diesen Schritt und auch um Verständnis dafür, dass insbesondere bei starken Schneefällen viele Straßen durch den Winterdienst der Gemeinde nicht umgehend, bei besonders widrigen Wetterverhältnissen sogar gar nicht, geräumt werden könnten. (kvo)