Bei einer grundsätzlichen Entscheidung wollte der Stadtrat sich am Montag nicht selbst unter Zeitdruck setzen. Es ging um die Frage, ob der Lebensmitteleinzelhandel im Gewerbegebiet an der B 22 zugelassen werden soll.
Im April 2018, als der zugehörige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan in Kraft getreten ist, war eine derartige Nutzung ausgeschlossen worden (und im übrigen auch, dass dort Spielhallen zugelassen werden). Doch mittlerweile hat die Sachlage sich etwas geändert.
Keine „Ramsch-Läden“ in der Innenstadt gewünscht
Es gelte abzuwägen, so Bürgermeister Stefan Spindler...