Adventskalender Schnee gehört zum „Lebensrisiko“
Die Skiurlaub gebucht, aber es gibt keinen Schnee? Die weiße Pracht gehört meistens nicht zum Angebot des Veranstalters.

Cham.Wer Ski fahren möchte, braucht Schnee. Liegt im Skigebiet zu wenig Schnee, gehen Wintersportler meist leer aus. Rechtlich betrachtet sind grüne Pisten am Urlaubsort nämlich ein „allgemeines Lebensrisiko“. Fehlender Schnee ist somit kein Reisemangel, es sei denn, der Veranstalter wirbt mit Schneegarantie. Herrscht dagegen Schneechaos, gilt bei Pauschalreisen: Ist der Urlaubsort aufgrund extremen Wetters nicht erreichbar, können Kunden vor Abreise den Vertrag aufgrund höherer Gewalt kündigen und das Geld zurückverlangen.
Ist der Ort erreichbar, sind Lifte und Pisten aber geschlossen, besteht weder Anspruch auf Minderung des Reisepreises noch auf Schadensersatz. Der Skipass wird meistens weder verlängert noch erstattet, da Skigebiete und Liftbetreiber eine Erstattung wegen Schlechtwetters oft in ihren Geschäftsbedingungen ausschließen.
Bei Individualreisen gilt: Wer nur das Hotel bucht, bucht das Risiko mit. Es entsteht ein Beherbergungsvertrag. Mehr als die Unterkunft mit gebuchter Verpflegung muss der Hotelier nicht leisten. Es ergeben sich weder Rechte zur Nutzung der umliegenden Skipisten noch eine Pflicht zur Kostenerstattung, wenn der Skiort aufgrund extremer Wetterlage nicht erreichbar ist oder nicht verlassen werden kann.
Corona: Mit einer offiziellen Reisewarnung oder Einreisebeschränkung ist eine kostenlose Stornierung möglich.
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