Bauausschuss
Sitzung begann mit einem Ortstermin

Der Bau- und Umweltausschusses der Stadt Rötz traf sich zum Auftakt in Pillmersried wegen des Neubaus eines Dreifachgarage.

25.11.2021 | Stand 15.09.2023, 22:52 Uhr
Stellvertretender Bürgermeister Hans Stibich bespricht mit dem Bauherrn das geplante Vorhaben. −Foto: Günther Hofmann

Mit einem Ortstermin in Pillmersried in der Voitsrieder Straße begann die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Rötz. Dabei ging es um den Bauantrag zum Neubau einer Dreifachgarage wegen des Abstands des Gebäudes im südwestlichen Bereich und weil sich die Garage im Außenbereich befindet. Laut Bauherr wurde das Grundstück aus dem Außenbereich herausgenommen und bekam eine extra Flurnummer. Außerdem habe er in einen Umweltfonds einbezahlt und es wurden auch Ersatzflächen geschaffen. Die Sitzung ging dann im Fürstenasten unter der Leitung von zweitem Bürgermeister Hans Stibich weiter. Alle Räte unterzogen sich freiwillig noch einem Corona-Test. Zu dem Bauantrag in Pillmersried gab Stibich noch bekannt, dass es sich um ein Garagengebäude im Außenbereich handelt. Auf dem vorgesehenen Grundstück befindet sich bereits eine Halle, die vom Landratsamt genehmigt worden ist. Der Standort der Garage ist nahe der Voitsrieder Straße geplant und im südwestlichen Bereich ist das Bauwerk nur 1,15 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.

Für den Verkehr aus Richtung Pillmersried könnte dies zu einer Sichtbehinderung führen. Markus Riederer meinte dazu, dass es gut war, sich dies vor Ort anzuschauen, um sich ein Bild der Situation zu machen. Das Landratsamt sieht einen Außenbereich und die weitere Bearbeitung ist abzuwarten. Der Bauausschuss hatte einstimmig keine Einwände. Auch dem Bauantrag zur Sanierung eines Wohnhauses mit Anbau Windfang und Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1460/8 der Gemarkung Rötz wurde zugestimmt. Einen Änderungsantrag gab es zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Ortsteil Heinrichskirchen auf der Fl.-Nr. 221. Zu diesem Bauvorhaben liegt bereits eine Baugenehmigung durch das Landratsamt Cham vor. Der vorgelegte Änderungsantrag hat zum Inhalt, dass das Bauvorhaben auf dem Grundstück in östlicher und in südlicher Richtung verschoben werden soll. Der Abstand von der östlichen Grundstücksgrenze (Grenze zum öffentlichen Weg hin) zum Gebäude beträgt dann 6,25 Meter anstatt der ursprünglichen sieben Meter und der Abstand von der nördlichen Grenze zur Garage beträgt fünf anstatt vier Meter. Gegen den Änderungsantrag bestehen keine Einwendungen.

Eine weitere Bauvoranfrage gab es zum Neubau eines Einfamilienhauses in Hillstett auf dem Grundstück Fl.-Nr. 17/1. Mit dieser Bauvoranfrage soll ein Standort für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 17 baurechtlich geprüft werden. Mittlerweile ist das Grundstück geteilt worden. Der Standort des geplanten Wohngebäudes befindet sich jetzt auf dem neu gebildeten Flurstück Fl-Nr. 17/1. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Dorfgebiet ausgewiesen. Aktuell ist die Wasserversorgung nicht gesichert. Um diese für das neu gebildete Baugrundstück sicherzustellen, ist eine Verlängerung des öffentlichen Versorgungsnetzes in der Bergstraße um zirka 50 Meter notwendig. Genauso verhält es sich bei der Abwasserbeseitigung. Auch hier ist ein Anschluss des Baugrundstücks erst möglich, wenn das öffentliche Abwasserentsorgungsnetz verlängert wird. (whg)