Ein Mann aus dem östlichen Landkreis wurde beschuldigt, sich einen nicht unerheblichen Vermögensvorteil verschafft und durch den Verkauf eines iPhones 11 für 560 Euro auf einem virtuellen Handelsplatz unerlaubten Handel betrieben zu haben – wohl wissend, dass er nicht im Besitz dieses Smartphones war. So lautete der Tatvorwurf des Staatsanwalts vor dem Chamer Amtsgericht, dem Richter Andreas Lecker vorsaß.
„Ich war gutgläubig und hab über Facebook Kontakt gesucht“, berichtete der berufs- und arbeitslose Angeklagte, der wegen seiner vielen Freizeitleidenschaftlich Onlinegames gespielthat....