Cham
Testpflicht vor Friseur-Besuch

Mit der in Kraft getretenen Bundesnotbremse zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden derzeit viele Friseurbetriebe konfrontiert.

02.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:58 Uhr
Karl Pfeilschifter
Die Obermeisterin der Friseur-Innung, Sabine Schneider (li.,) besprach mit der Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, Rosmarie Tragl-Kraus (re.) und Kreishandwerksmeister Georg Braun die Pandemie-Neuerungen. −Foto: Karl Pfeilschifter

Überall ist eine Verunsicherung der Kunden bemerkbar. „Das Friseur-Gehen ist eigentlich sehr leicht. Einen Termin vereinbaren und ein Schnelltest, und du bist drin“, meinte die Obermeisterin der Chamer Friseur-Innung, Sabine Schneider. Gemeinsam mit Kreishandwerksmeister Georg Braun und der Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft, Rosmarie Tragl-Kraus, besprach sie die aktuellen Regelungen. Weiterhin sind die Termine zu vereinbaren und es besteht Maskenpflicht. Nun müssen die Kunden für den Friseurbesuch auch ein negatives Testergebnis bei einer Inzidenz über 100 vorweisen. Der Test darf höchstens 24 Stunden alt sein; es gelten PCR-Rest und POC-Antigentests. Hier weisen die Vertreter des Handwerks auch darauf hin, dass manche Friseurbetriebe Selbsttests, die vom Kunden selbst vor Ort durchgeführt werden, anbieten. Ganz neu ist die Regelung, dass vollständig geimpfte Kunden in Bayern beim Friseurbesuch keinen Selbsttest mehr vorweisen müssen. Maskenpflicht und Abstandsregelung sind aber auch von den Geimpften weiterhin einzuhalten. Eine Testpflicht vor dem Friseurbesuch entfällt für Kinder unter sechs Jahren und Begleitpersonen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass auch bei den mobilen Friseuren, den Hausbesuchen der Friseure und bei privaten Friseurbesuchen eine Testpflicht besteht. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 (wie derzeit in einigen Nachbarlandkreiskreisen) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, treten dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wie Testpflicht wieder außer Kraft. Die Verantwortlichen betonen, dass die Kreishandwerkerschaft und die Friseur-Innung allen aktuellen Neuerungen an die Mitgliedsbetriebe umgehend weitergeben. Eines sei aber für alle klar: Die Pandemie könne nur gemeinsam durch die Einhaltung der Vorgaben bewältigt werden. (cft)