LBV überreicht Plakette
Tierische Untermieter bei der Bundeswehr in Roding

01.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:51 Uhr
Tobias Gößlbauer (3. v. li.) nahm die Urkunde von Karl-Heinz Schindlatz (Zweiter von links) entgegen, mit dabei war unter anderem Bürgermeisterin Alexandra Riedl (re.). −Foto: R. Kronester

Mit diesen tierischen Untermietern hatten die Soldaten des Versorgungsbataillons 4 in Roding nicht gerechnet: Auf der Schießanlage des Standortübungsplatzes hat sich eine ganze Kolonie Fledermäuse eingemietet.

Die Größe der Fledermauskolonie wurde auf mehr als 1200 Tiere geschätzt, sagte Markus Schmidberger, Chamer Geschäftsstellenleiter des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern. Es handelt sich hierbei um die Gattung der sogenannten Mückenfledermäuse und es ist die aktuell größte bekannte Kolonie dieser hinsichtlich der Körpergröße äußerst kleinen Fledermaus-Art in ganz Bayern.

Mückenfledermäuse sind eine Fledermaus-Art, die in Bayern relativ selten vorkommt und zur Gattung der Zwergfledermäuse zählt. Insgesamt gebe es in Bayern rund 25 heimische Fledermausarten, referierte Matthias Hammer von der Koordinationsstelle für Fledermaus-Schutz in Nordbayern in einem informativen und interessanten Kurzvortrag zum Thema Fledermäuse für die Teilnehmer der abendlichen Begehung der Standortschießanlage am Dienstag.

Rodings Bürgermeisterin Alexandra Riedl sowie der Kreisvorsitzende Karl-Heinz Schindlatz vom LBV-Zentrum „Mensch und Natur“ überreichten im Rahmen der abendlichen Besichtigung der Kolonie eine ganz besondere Plakette an den Kommandeur des Versorgungsbataillons 4 und Standortältesten in Roding, Oberstleutnant Tobias Gößlbauer: Die Plakette zeichnet die Standortschießanlage in Roding neben ihrer eigentlichen Zweckbestimmung nunmehr auch als eine Fledermauskolonie aus.

Die Plakette wurde, von außen deutlich sichtbar, am Gebäude der Standortschießanlage Roding angebracht und weist ab sofort auf die Besonderheit des einzigartigen Fledermausvorkommens hin. Gerne dürfe die Kolonie weiter an der Schießanlage bleiben, sie störe in keinster Weise das Hausrecht der Bundeswehr, erläuterte der Leiter des Bundeswehr-Dienstleitsungszentrums, Thomas Piendl, humorvoll. Eine Gefährdung der Fledermäuse selbst ist durch den Schießbetrieb nicht gegeben, wie die Naturschutzbehörde geprüft hat. Vielmehr wählten die Fledermäuse von sich den Platz aus, den sie als passenden Rückzugsort auserkoren haben. Die Fledermäuse können daher weiter wie gewohnt an ihrem Lieblingsplatz abhängen".