Rechtstipp
Todesfall: Was Angehörige wissen müssen

Stirbt ein geliebter Mensch, müssen Hinterbliebene neben der Trauer auch zahlreiche Aufgaben meistern.

07.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:29 Uhr
Elke Kestler
Damit es bei der Bestattung keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollte man seine Wünsche am besten schriftlich festhalten. −Foto: Sebastian Willnow/dpa-tmn

Der Tod eines nahen Angehörigen ist immer eine schwere Belastung für die betroffene Familie. Überlegtes Handeln – zu wissen, was zu tun ist – ist gerade in den ersten Stunden und Tagen nach dem Todesfall erforderlich. Nicht zuletzt sind einige wichtige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen und Versicherungsmeldungen abzugeben, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.

In Deutschland gilt die Bestattungspflicht. Diese besagt, dass alle menschlichen Verstorbenen auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Die Urne mit der Asche eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufzubewahren ist damit nicht zulässig. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Zwangsbestattung durch die Behörden.

Wer trägt Kosten für Bestattung?

Nicht aus der Pflicht zur Bestattung, sondern aus dem Recht der Totenfürsorge ergibt sich, wie die Beisetzung durchgeführt wird. Bestattungspflicht und Totenfürsorge liegen bei den nächsten Angehörigen. Diese wählen die Art der Bestattung aus, wenn nicht der Verstorbene selbst noch zu Lebzeiten festgelegt hatte, wie und wo er beigesetzt werden möchte. In diesem Fall sind die Angehörigen an den Willen des Verstorbenen gebunden.

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Unsere Autorin Elke Nicole Kestler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht in Waldmünchen. Die Kanzlei ist kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zum Thema Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Behindertentestament sowie für Nachfolgeplanungen von Privatpersonen und Unternehmen.Kanzlei für Erbrecht Kestler, Obere Bräuhausstraße 1, 93449 Waldmünchen, Tel. (0 99 72) 30 03 69 0, Fax (0 99 72) 30 03 69 50 0, E-Mailbuero@anwalt-kestler.de, Internetwww.anwalt-kestler.de

Ob Bestattungsarten unter Umgehung des Friedhofszwangs, wie etwa das Pressen der Asche zu einem Diamanten, zulässig sind, ist fraglich. Jedenfalls sollte der Verstorbene eine derartige Verwertung seiner Asche ernstlich gewünscht haben. Überhaupt erfreuen sich alternative Bestattungsarten, wie Friedwald- oder Baumbestattung, immer größerer Beliebtheit. Keinesfalls sollte man seine Bestattungswünsche im Testament anordnen. Denn bis dieses vom Nachlassgericht eröffnet wird, ist die Bestattung schon längst durchgeführt. Regeln Sie dieses Thema in einer Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt, oder schließen Sie noch zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut ab.

Meldefristen für Versicherungen beachten

Spätestens zwei Tage nach dem Tod, sollte es sich um einen Unfall handeln, muss dieser Umstand einer möglicherweise bestehenden Unfallversicherung gemeldet werden. Spätestens drei Tage nach Eintritt des Todesfalles müssen Meldungen an eine möglicherweise bestehende Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Erbschaftspolice und an jede andere Versicherung mit einem Bezugsrecht im Todesfall ergehen.

Ist ein naher Angehöriger gestorben, so müssen die Hinterbliebenen zahlreiche Aufgaben erledigen, für die bei aller Trauer nur wenig Zeit zur Verfügung steht. Insbesondere sollten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden, die sehr knappen Meldefristen bei bestehenden Versicherungen beachtet werden.