Kommunalpolitik
Treffelstein macht keine neuen Schulden

Das Gremium erhält sich mit dem neuen Haushalt Spielräume für die künftige Entwicklung in der Gemeinde.

26.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:42 Uhr
Die Sanierung des Drachenturms mit Errichtung des Info-Zentrums ist so gut wie fertiggestellt und hat fast 800 000 Euro gekostet. −Foto: Franz Bucher

Ohne Gegenstimme hat die Gemeinde Treffelstein in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet. Als eine der wichtigsten Botschaften verkündete Bürgermeister Helmut Heumann, dass es auch heuer wieder gelungen sei, auf eine Neuverschuldung zu verzichten. Dies sei in Corona-Zeiten eine sehr gute Nachricht, denn dadurch könne der Schuldenstand verkleinert werden und somit für die Gemeinde erhebliche Spielräume im Bereich der Entwicklung der Finanzen erarbeitet werden.

An die Ratsmitglieder gewandt betonte er, dass eine gute finanzielle Situation der Gemeinde erst die Bewegungsfreiheit gebe, Projekte zu planen und diese dann auch in die Tat umsetzen zu können. Dank der guten Zusammenarbeit im Gremium und mit der Verwaltung könne die Wasserversorgung durch den Ausbau des Tiefbrunnens, der Aufrüstung der Technik am Hochbehälter sowie der Erneuerung der Schieberkreuze im Ortsbereich auf Vordermann gebracht werden.

Kurz vor der Vollendung

Mit großer Freude sehe man der Vollendung der Drachenturmsanierung mit Errichtung eines Info-Zentrums im ehemaligen Hochbehälter entgegen. Ein Mammut-Projekt mit einer Summe von circa 800 000 Euro stehe kurz vor der Vollendung. Weitere wichtige Maßnahmen seien die Aufwertung des Silbersee-Rundwanderweges und der Bau eines Spielplatzes am Silbersee im Rahmen des Regionalbudgets. Heumann zeigte sich überzeugt, in den vergangenen Jahren vieles richtig gemacht zu haben. Hinzu sei das Glück gekommen, mit Fördergeldern gut bedient worden zu sein. Großen Wert werde man auch in Zukunft auf eine zielorientierte Arbeit legen und so gut wie möglich alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen.

Der Haushaltsentwurf 2021 sowie die Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 lagen dem Gemeinderat vor. Die im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt vorgesehenen Ansätze erläuterte Kämmerer Rudolf Liegl. Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2021, die im Verwaltungshaushalt mit 1 598 500 Euro und im Vermögenshaushalt mit 1 272 100 Euro abschließt. Kreditaufnahmen für Investitionsförderungsmaßnahmen seien nicht geplant. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan dürfe 266 000 Euro nicht überschreiten. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer seien auf 320 v. H. festgesetzt. Weitere Festsetzungen würden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Aufgrund der planmäßigen Tilgungen sinke der Schuldenstand voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2021 auf 154 394,68 Euro. Bei 948 Einwohnern ergibt sich pro Einwohner eine Verschuldung von 162,86 Euro. (Vorjahr: 199,26 Euro). Der dem Haushaltsplan beigefügte Finanzplan und das Investitionsprogramm 2020 bis 2024 wurden vom Gemeinderat gebilligt. Mit dem Stellenplan für die 4,5 gemeindlich Beschäftigten besteht ebenfalls Einverständnis.

Die Jahresrechnung 2020 habe der Rechnungsprüfungsausschusss unter dem Vorsitzenden Georg Ederer stichpunktartig geprüft. Hierbei habe es keine Beanstandungen gegeben, welche der Behandlung durch den Gemeinderat bedurft hätten, so dass der Gemeinderat zu den festgestellten Ergebnissen für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilte.

Das weitere Vorgehen in der Dorferneuerung Treffelstein 4 wurde in der Besprechung vom 22. April mit Vertretern der Gemeinde Treffelstein sowie Erik Bergner, Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung ALE Oberpfalz, Carsten Götz, Projektbegleitung der Dorferneuerung und Markus Götz, Projektbegleitung IsA vom ALE Oberpfalz, besprochen. Folgende Ergebnisse wurden dabei festgehalten: Als Planungsbüro für die Erstellung des Dorferneuerungsplanes Treffelstein wurde das Architekturbüro mks-Architekten, Ascha, bestellt. Mit mks-Architekten erfolgt eine nochmalige Kontaktaufnahme zur Anpassung des Angebotes – vor allem im Bereich der Stunden für die Bürgerbeteiligung durch das ALE Oberpfalz sowie die Vertragserstellung mit dem Büro mks-Architekten durch das ALE Oberpfalz. Als Beginn der Vorbereitungsplanung wurde der Januar 2022 festgelegt.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung sowie nur begrenzt zur Verfügung stehender Fördermittel seien die finanziellen Spielräume des Amtes für Ländliche Entwicklung sehr eng. Deshalb sei die Einleitung der umfassenden Dorferneuerung Treffelstein erst 2024 möglich. Die Vorbereitungsphase könne maximal zwei Jahre vorher beginnen. Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung könnten erst ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gefördert werden. Der Gemeinderat erteilte hierzu seine Zustimmung.

Andere Staffelung

Aufgrund der nach der Kindergartengebührensatzung der Gemeinde vorhandenen Elternbeitragsstaffelung sei auf Anforderung des Jugendamtes am Landratsamt Cham Handlungsbedarf für den Treffelsteiner Kindergarten gefordert. Dem Jugendamt sei nach Durchsicht der letzten Jahresmeldung aufgefallen, dass die erforderliche Staffelung der Elternbeiträge nicht richtig vorgenommen worden sei. Die Staffelung müsse zumindest zehn Prozent des Elternbeitrages für die Stundenkategorie über drei bis vier Stunden betragen, um auf geeignete Weise von den Eltern tatsächlich nicht regelmäßig genutzte Buchungen vermeiden zu können.

Die Gemeinde werde aufgefordert, eine entsprechende Änderung vorzunehmen, damit nach Satzung künftig der Unterschied zwischen den Kategorien mindestens fünf Euro betrage. Der Gemeinderat stimmte dem Erlass einer Satzung zur Änderung der Kindergartengebührensatzung zu.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz habe den Antrag auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen für das beantragte Wegebauprojekt „Neubau der privaten Dorfstraße im Weiler Altenried“ abgelehnt, da die Maßnahme nach ihren Kriterien nicht förderfähig sei. Bei dem geplanten Erschließungsvorhaben handle es sich nahezu durchgehend um eine „Innerortslage“. Aufgrund dessen entfalle auch die Möglichkeit einer Weilererschließung, bei der eine Wegebaumaßnahme ebenfalls lediglich bis zum Beginn der Bebauung gefördert werden könne. (wbf)