Rechtsserie
Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug: Experte erklärt, was zu tun ist

22.01.2023 | Stand 15.09.2023, 1:59 Uhr
Unfälle in Deutschland, in die ausländische Fahrzeuge verwickelt sind, können mitunter kompliziert sein. −Foto: Patrick Seeger/dpa

Lkws aus Italien, Sprinter aus Polen, Fahrzeuggespanne mit Wohnwagen aus den Niederlanden, Urlauber aus Dänemark – die Kombinationen sind beliebig austauschbar und die Liste fast endlos lang. Und seit einiger Zeit sind auch sehr viele Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen auf unseren Straßen unterwegs.



Leider kommt es auch immer wieder zu Unfällen mit Fahrzeugen, die nicht in Deutschland zugelassen und versichert sind. Ein solcher Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland ist meist doppelt ärgerlich, denn häufig erschwert eine mögliche Sprachbarriere zwischen Verursacher und Geschädigtem die rasche Klärung des Schadenereignisses.

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Mit der Internationalen Grünen Versicherungskarte besteht seit 1948 ein einheitliches Versicherungszertifikat für den Europäischen Währungsraum, damit Verkehrsopfer leichter ihre Rechte bei ausländischen Versicherungen durchsetzen können. Durch diese Karte ist der Versicherungsschutz des Herkunftslandes auch in anderen europäischen Ländern gültig.

Aber wie sollte man sich verhalten, wenn es gekracht hat?

1. Den Unfall am besten von der Polizei aufnehmen lassen. Somit sind zumindest die wichtigsten Eckdaten wie die Beteiligten, Unfallort, Datum und Uhrzeit protokolliert.

2. Die „Grüne Versicherungskarte“ vom Unfallgegner zeigen/aushändigen lassen und ein gut lesbares Foto davon machen.

3. Die Kontaktdaten des Unfallgegners, der Zeugen und idealerweise der Versicherung des Unfallgegners geben lassen.

4. Das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs und den/die Unfallschäden fotografieren.

Wie kommen Geschädigte zu ihrem Recht?

Grundsätzlich sollte jeder Unfallbeteiligte einen Unfall umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, seiner eigenen Kfz-Versicherung melden – auch wenn er seiner Meinung nach keine Schuld am Unfall hat. Diese wehrt dann gegebenenfalls auch unberechtigt gestellte Ansprüche ab.

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Die nächste Anlaufstelle sollte die Versicherung des Unfallgegners sein. Im Idealfall bekommt man die Kontaktdaten vom Unfallgegner oder aber aus dem Internet, falls nur die Versicherungsgesellschaft bekannt ist. Der Austausch mit dem ausländischen Versicherer kann sich mitunter auch als schwierig darstellen, je nachdem, wie gut die Kenntnisse der Kommunizierenden in der jeweiligen Sprache des anderen sind.

Bedeutend einfach ist es dann doch, sich direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (DBGK) in Berlin zu wenden. Dies ist die für Deutschland zuständige Einrichtung zur Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne-Karte-Systems, welchem gegenwärtig 44 europäische und vier außereuropäische Mittelmeeranrainerstaaten angehören.

Aufgabe des DBGK ist die Abwicklung von Haftpflichtfällen bei Unfällen durch ausländische Fahrzeuge in Deutschland. So kann ein Unfallschaden direkt auf der Internetseite des DBGK gemeldet werden. Das DBGK kann wie ein deutscher Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen und beispielsweise bei Streitigkeiten auch wie ein deutscher Haftpflichtversicherer verklagt werden. Vom DBGK erhalten Betroffene auch Auskunft darüber, welcher deutsche Versicherer oder Schadenregulierer für den Schaden, der durch den ausländischen Unfallgegner verursacht wurde, aufkommen muss.