Amtsgericht Cham
Unfallflucht endet mit Geldbuße

Der junge Mann war gegen einen Baum gefahren, meldete das aber erst am Folgetag. So landete er vor dem Richtertisch.

23.04.2022 | Stand 15.09.2023, 5:48 Uhr
Das Urteil am Amtsgericht Cham gegen den jungen Mann wegen Unfallflucht ist gefällt. −Foto: Armin Weigel/picture alliance / dpa

Glimpflich ging für einen 21-jährigen jungen Mann das Verfahren gegen ihn wegen des „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ aus, denn es wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Verteidiger hatte gleich nach der Eröffnung der Verhandlung erfolgreich um ein Rechtsgespräch gebeten, so dass es gar nicht erst zu einer Beweisaufnahme kam, zumal der junge Angeklagte den Vorfall nicht bestritt.

Dass es doch so gut für ihn ausging, hing damit zusammen, dass der Unfall, bei dem er gegen einen Baum gefahren war, der daraufhin durch einen neuen ersetzt werden musste, mitten in der Nacht geschah und der Verursacher am nächsten Morgen gegen 10 Uhr die Polizei von dem nächtlichen Geschehen informierte. Da er bei der Fahrt nicht betrunken war und bisher keine Eintragungen in der Verkehrssünderkartei hatte, konnten Richterin Birgit Fischer und Staatsanwältin Poiger sich auf die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung gegen eine Geldbuße einverstanden erklären.

600 Euro muss der junge Mann an das Aktionsbündnis Deutschland, das sich um die ukrainischen Flüchtlinge kümmert, zahlen. Seinen Führerschein darf er behalten, da er den braucht, um zur Arbeit zu kommen, und weil er außer den Baum niemanden geschädigt oder gefährdet hatte. (chi)