Sie konnte einem fast leidtun, die Hausfrau aus dem östlichen Landkreis, die bei der Pflege „der Oma“ über ihre Befugnisse hinausgegangen ist und Anträge für eine Verhinderungspflege sowie für den Einsatz einer Ersatzpflegerin ausgefüllt hat.
Den ersten hätte sie noch ausfüllen und mit ihrem Namen unterschreiben dürfen, machte Richter Andreas Lecker vom Chamer Amtsgericht, wo die Frau wegen Urkundenfälschung angeklagt war, deutlich, aber eben nicht den Antrag für eine Ersatzkraft, da sie diesen mit deren Namen unterschrieben hatte. Gegen den deswegen ihr zugestellten Strafbefehl hatte die...