Furth im Wald
Verbotenes Springmesser in Türverkleidung

Fahnder der Bundespolizei haben am Sonntag einen 40-Jährigen wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt.

25.05.2020 | Stand 16.09.2023, 5:08 Uhr

Das verbotene Springmesser war in der Türablage. Foto: Bundespolizei

Ein Slowake war am späten Sonntagnachmittag mit seinem Auto über den ehemaligen Grenzübergang Furth im Wald/Schafberg nach Deutschland eingereist. Bei einer Kontrolle im Bereich Böhmerstraße stellten Bundespolizisten in der Türablage der Fahrertür ein Springmesser mit 9,5 Zentimetern Klingenlänge fest. Nach dem deutschen Waffengesetz sind Springmesser verboten, deren Klingen auf Knopfdruck seitlich herausspringen, und wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge mehr als 8,5 Zentimeter beträgt. Dies war der Fall. Die Beamten stellten das Messer sicher und erstatteten Strafanzeige nach dem Waffengesetz.

Kurz zuvor hatten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Zolles bei der Kontrolle eines 47-jährigen Tschechen ein Einhandmesser gefunden, welches griffbereit in der Mittelkonsole des benutzten Fahrzeuges lag. Da der 47-Jährige kein berechtigtes Interesse zum Führen dieses Messers geltend machen konnte, stellten die Zollbeamten das Messer sicher.

Die Bundespolizei übernahm die weitere Sachbearbeitung und erstattete Anzeige wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz.