Vortrag
Vereinssteuerrecht: keine leichte Materie

Staatsministerium und Finanzamt informieren die Vereinsvertreter des Landkreises über das Thema „Besteuerung der Vereine“.

13.05.2022 | Stand 15.09.2023, 5:13 Uhr
Ferdinand Schönberger
Ansprache von Minister Füracker mit seinen Spitzenbeamten Maschauer, Dr. Weißgerber und Dr. Brandl (von links) −Foto: Ferdinand Schönberger

„Das Ganze ist keine leichte Materie!“ bekannte Oberregierungsrätin Ida Maschauer in der vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zusammen mit dem Finanzamt in der Stadthalle durchgeführten, fast dreistündigen Informationsveranstaltung „Aktuelles aus dem Vereinssteuerrecht“. Daran nahmen Vertreter und ehrenamtlich Tätige aus über 250 Vereinen und Organisationen aller Bereiche im Landkreis teil. Sie sollten dadurch bei der Lösung steuerlicher Fragen unterstützt werden.

Elke Kudlich-Schwarz, Leiterin des Finanzamtes Cham, begrüßte anfangs im nahezu voll besetzten Saal besonders Staatsminister Albert Füracker sowie Volker Freund, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, MdL Gerhard Hopp, Landrat Franz Löffler und 1. Bürgermeister Martin Stoiber. Bei den folgenden Fachvorträgen informierten Spitzenbeamte des Ministeriums: neben Maschauer auch die Ministerialräte Dr. Harald Brandl und Dr. Arnd Weißgerber.

In seiner Ansprache dankte Minister Füracker zunächst allen Anwesenden für ihr uneigennütziges Engagement. Die Arbeit der gemeinnützigen Vereine müsse durch einen günstigen rechtlichen und steuerlichen Rahmen erleichtert werden. So wurden zuletzt der Übungsleiterfreibetrag auf 3000 Euro/Jahr erhöht, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro/Jahr angehoben und die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Vereine auf 45 000 Euro angepasst. Als Vollzugsbehörde seien Bundesgesetze zu vollziehen, die sich immer wieder ändern, und Gerichtsurteile zu berücksichtigen. Im Sinne der Steuergerechtigkeit und bei möglichst wenig Bürokratie sollten die Vereine - im Bezirk Cham rund 2 200 - gut zurechtkommen. Für ihn, so Landrat Löffler in seinem Grußwort, zeige sich all die Jahre, dass das Ehrenamt im Landkreis Breite und Tiefe hat. Da der Rechtsstaat aber eine gewisse Ordnung fordern müsse, sei es wichtig, sich im Vereinswesen guten Gewissens mit den Vorschriften auseinanderzusetzen. Auch Bürgermeister Stoiber betonte in seinen Begrüßungsworten den wichtigen Beitrag der Vereine zum gesellschaftlichen Leben und zur Förderung der Jugend.

Maschauer ging in der ersten Präsentation auf die vier Tätigkeitsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht ein: den ideellen Bereich wie Spenden, Beiträge und Zuschüsse, die Vermögensverwaltung bei Zins und Pacht, den Zweckbetrieb (z.B. Sportbetrieb) und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. Werbung, eigene Gaststätte, Jubiläumsveranstaltung). Dieser unterliegt der Ertragssteuerpflicht, aber nur bei Einnahmen über 45 000 Euro und einem Gewinn über 5000 Euro. Mit anschaulichen Beispielen klärte sie Fragen zur Mittelverwendung, zum Übungsleiterfreibetrag, zur Ehrenamtspauschale und dem Verein als Arbeitgeber. Dr. Weißgerber beschäftigte sich mit dem Spendenrecht, insbesondere dem Spendennachweis, und Dr. Brandl mit der Umsatzsteuer, wobei nur der ideelle Bereich steuerneutral sei. In der abschließenden Fragerunde ging es unter anderem um die Ausstellung von Spendenbescheinigungen, auch bei Aufwandsspenden mit Verzicht auf den Vergütungsanspruch. Probleme zeigten sich bei der Handhabung der Körperschaftsteuer mittels ELSTER-Programm, wobei Freund eine baldige Behebung zusicherte.