Verbraucherservice
Verkäufer muss Software aktualisieren

Die Aktualisierung von digitalen Produkten ist ab 1. Januar 2022 dem Verkäufer vorgegeben, auch nach dem Erwerb.

07.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:45 Uhr

Der Trend zur Digitalisierung ist ungebrochen. Verbraucher erwerben immer häufiger Produkte, die aufgrund ihrer digitalen Elemente sinnvoll zu verwenden sind. Das gilt, laut der Pressemitteilung des VerbaucherService Bayern, für die Armbanduhr, die jetzt Smartwatch heißt und in der Lage ist, E-Mails abzurufen oder Fitness-Daten zu erfassen, aber auch für Saugroboter oder smarte Türklingeln. Ab 1. Januar 2022 gelten verbraucherfreundlichere Vorgaben. Es gilt eine Aktualisierungspflicht für Software, die auch zeitlich nach Erwerb der Kaufsache greift. Fehler oder Sicherheitslücken in der Software muss der Kunde also auch dann nicht akzeptieren, wenn diese nach Erwerb der Ware auftreten. Zum anderen wird ausdrücklich der Verkäufer, nicht der Hersteller, hierfür in die Pflicht genommen. „Die Aktualisierungspflicht für Software und eine Verantwortlichkeit des Verkäufers hierfür, waren längst überfällig“, so Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. „Verbraucher sollten nicht das Risiko tragen müssen, dass gekaufte Produkte schon kurz nach Erwerb nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Risiken nutzbar sind, weil die Software veraltet ist.“ Auch wenn oft nur der Hersteller in der Lage ist, die Software seiner Produkte zu aktualisieren, ist der Verkäufer der Ansprech- und Vertragspartner des Kunden und hat seinen Geschäftssitz häufig vor Ort und nicht irgendwo im EU-Ausland.

„Es ist Aufgabe des Verkäufers, sich beim Hersteller gegen das Ausbleiben der Updates abzusichern“, so Nicole Bräu weiter. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie lange eine solche Aktualisierungspflicht besteht. Es wird einige Jahre dauern, bis hier Klarheit seitens der Gerichte zu erwarten ist. Der VSB steht für alle Verbraucher mit der Beratungsstelle in Cham auch in den kontaktarmen Zeiten telefonisch und auf digitalen Wegen beratend zur Seite. Während den Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 9 bis 13 Uhr, unter (09971) 6753, oder unter der E-Mail: n.braeu@verbraucherservice-bayern.de