„Wenn’s was brauchen, rufen’s bei der Arbeitsagentur an, und wenn’s was mitteilen sollen, dann rufen‘s net an“, wies Richter Thomas Strauß auf eine logische Diskrepanz in der Aussage eines 38-jährigen Lager-Logistikers hin, der dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt hatte, dass er wieder in Arbeit ist, und somit weiter Arbeitslosengeld kassiert hatte, rund 2500 Euro. Das gilt als Betrug und so bekam der Mann eine Geldstrafe von 2700 Euro auferlegt.
Der Angeklagte war nur kurz arbeitslos. Am 15. Oktober 2021 sei er zur neuen Firma gefahren, und die habe ihn gleich genommen, erzählte er vor...