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Gemeinderat Viele Bauanträge genehmigt

Arrach sucht jetzt nach einem Behindertenbeauftragten. Die Hebesätze bleiben trotz Corona unverändert.

11. Februar 2021 15:03 Uhr
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Der Bebauungsplan „Alt-Arrach“ bedurfte nach 56 Jahren einer Anpassung und Überarbeitung im Gebiet Arrach-West.
Der Bebauungsplan „Alt-Arrach“ bedurfte nach 56 Jahren einer Anpassung und Überarbeitung im Gebiet Arrach-West. Foto: Regina Pfeffer

Arrach.In der ersten Gemeinderatssitzung im neuen Jahr, an der acht am Gemeindegeschehen interessierte Gäste teilnahmen, war Bürgermeister Gerhard Mühlbauer voll des Lobes für den guten Zusammenhalt in der Gemeinde. Aufgrund der Pandemie wurde die für den 18. Dezember 2020 geplante Sitzung kurzfristig abgesagt. Um den geltenden Hygienevorschriften zu entsprechen, trugen alle Gemeinderäte FFP2-Masken und die Februar-Sitzung wurde wegen der vielen Tagesordnungspunkte auf zwei Sitzungen aufgeteilt.

Die Sitzung startete mit mehreren Bauaufträgen, um deren Einvernehmen ersucht wurde. Einstimmig beschieden wurden: Antrag auf Errichtung einer Garage in der Hochfeldstraße 32 in Haibühl; Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zum Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Einliegerwohnung, zwei Doppelgaragen und Stellplatz im Auerhahnweg 14 in Haibühl; Antrag auf Anbauten zum Unterstellen von Gartenmöbeln und als Terrassenwindfang im Hohenbogenweg 85 (Feriendorf Hoher Bogen in Kummersdorf, vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des AZV Lamer Winkel); Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in der Hochfeldstraße in Haibühl sowie der Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Mittagsteinstraße 28 in Ottenzell.

Landratsamt fordert Anpassung

In der vergangenen August-Sitzung genehmigte der Gemeinderat einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Lamer Straße in Arrach, Nähe Auffahrt Lissen, mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Bei der Prüfung der Bauantragsunterlagen durch das Landratsamt konnte keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden, da das geplante Wohnhaus außerhalb der Baugrenzen liegt.

Laut Amt sei es erforderlich, den Bebauungsplan „Alt-Arrach“ an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, um dem Bauantrag zustimmen zu können. Der geltende Bebauungsplan, so der Bürgermeister, stamme aus dem Jahr 1965. Dort werde die Lamer Straße noch als Staatsstraße geführt, obwohl diese wegen der Ortsumgehung längst nur noch eine Gemeindeverbindungsstraße ist. Im Zuge der Änderung könnte die dort geplante Verbindung der noch nicht umgesetzten Straße mit der Osserstraße überarbeitet werden. Die Beschlussfassung dazu erfolgte einstimmig. Als Nutzungsart wurde ein allgemeines Wohngebiet festgelegt. Alle anfallenden Kosten tragen die Antragsteller. Von der Änderung betroffen ist lediglich der westliche Teil der Grundstücke, das übrige Gebiet bleibt davon unberührt. Keine Einwendung hatte das Gremium auch gegen die Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde Arnbruck hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet „Am Flugplatz“ sowie gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Kommune hinsichtlich der Erweiterung von Gewerbeflächen im gleichen Areal.

Neue Website

  • Umsetzung:

    Seit Mitte Januar gibt es eine komplett neu gestaltete Internetseite, die auf dem neuesten Stand der Technik, funktionell und optisch ansprechend ist. Durch eine interne Lösung und mit Unterstützung durch Tourist-Info-Leiter Stephan Frisch konnten hohe Kosten eingespart werden.

Als weiterer Vertreter der Gemeinde Arrach für den Schulzweckverband Lam wurde Dominik Meindl einstimmig bestimmt. Aktuell gibt es keinen Anlass, die Hebesätze zu verändern. Sie verbleiben, unverändert seit 2011, bei Grundsteuer A 310 v. H., Grundsteuer B 310 v. H. und Gewebesteuer 320 v. H. Sollten jedoch, wie bereits einmal geschehen, die Genehmigungen von Fördermitteln von einer Erhöhung beziehungsweise Anpassung auf den Kreis- oder Landesdurchschnitt erforderlich sein, bestünde zu gegebener Zeit Handlungsbedarf, so Mühlbauer.

Die vom Gemeinderat im Oktober vergangenen Jahres beschlossene Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2020 wurde im November genehmigt. Ebenso genehmigt wurde der in der Haushaltssatzung vorgesehene Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 1 000 000 Euro.

Spende von 300 FFP2-Masken

Weiter teilte der Bürgermeister mit, dass der Freistaat Bayern den bayerischen Gemeinden im Jahr 2020 Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuer-Mindereinnahmen gewährt hat. Aufgrund Erhebungen durch die Kämmerin konnte für die Gemeinde Arrach ein pauschaler Ausgleich in Höhe von 114 139 Euro verbucht werden.

Ein Danke ging an eine Frau aus Haibühl, die 300 FFP2-Masken für Senioren gespendet hat, sowie Gemeinderat Mathias Aschenbrenner für seine finanzielle Beteiligung. Weiter kamen die für Rollstuhlfahrer zu schmale Brücke zum Waldhaus des Waldkindergartens, durch Wasseraustritt auftretende Eisplatten auf dem Gehweg Ottenzell-Kummersdorf und ein fußgroßes Loch auf dem Gehweg in der Ahornsiedlung zur Sprache. Mühlbauer bot dazu ein Gespräch mit dem Jagdvorsteher und den Anliegern an. (krp)


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