Cham/Landkreis Wann bei Click & Collect ein Widerrufsrecht gilt
Bestellen, Ware zusammenpacken lassen, abholen: Der Service ist bequem. Doch was ist, wenn ein Teil doch nicht passt?

Cham.Seit Montag, 11. Januar, dürfen Einzelhändler nach der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021 den Service „Click & Collect“ anbieten. Dadurch haben Verbraucher/innen die Möglichkeit, online vorbestellte Waren bei den Ladengeschäften oder an Abholstationen abzuholen. Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn Online-Handel und Offline-Verkauf aufeinandertreffen?
Am besten schon vor Einkauf nachfragen
Bei einem reinen Online-Kauf gibt es gemäß §312 BGB ein Widerrufsrecht, das den Verbrauchern ermöglicht, ihre geschlossenen Verträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und rückabzuwickeln. Im stationären Handel besteht dies nur ausnahmsweise (zum Beispiel bei Ratenzahlung), der Umtausch beruht hier grundsätzlich auf Kulanz.

„Ob ein Widerrufsrecht bei ‚Click & Collect‘ besteht, hängt vom Zustandekommen des Kaufvertrages ab. Wurde der Vertrag bereits online geschlossen, besteht das Widerrufsrecht. Dass der Käufer die Ware selbst abholt und gegebenenfalls auch vor Ort bezahlt, tut dabei nichts zur Sache. Anders ist es, wenn die Ware beispielsweise online nur reserviert wurde und der Vertrag erst bei Abholung zustande kommt“, sagt Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB): „Dasselbe gilt im Übrigen für telefonische Bestellungen. Wir empfehlen Verbrauchern in jedem Fall, sich vorab zu informieren und gegebenenfalls nach einer Kulanz-Regelung des Verkäufers zu fragen“, so Bräu.
FFP2-Maske und fixe Abholtermine sind Pflicht
Voraussetzung für „Click & Collect“ sind, wie die Verbraucherberaterin informiert, ein Hygienekonzept seitens der Händler sowie fixe Zeitfenster für die Abholung, damit sich keine Schlangen bilden. Verpflichtend gilt für die Mitarbeiter und Kunden das Tragen einer FFP2-Maske, sowohl in Verkaufsräumen als auch auf dem Verkaufsgelände, in Eingangs- und Warteflächen, vor den Verkaufsräumen und auf zugehörigen Parkplätzen.
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