Umwelt
Wasserwirtschaftsamt erfasst Randstreifen

Mitarbeiter begehen vom 8. Februar bis 12. März Gewässer in den Gemeinden Blaibach, Miltach und Zandt.

05.02.2021 | Stand 16.09.2023, 4:36 Uhr
Bis 30. September sollen die Gewässerrandstreifen im gesamten Landkreis Cham erfasst sein. −Foto: Günther Hofmann

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg setzt das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ im Landkreis Cham um. Dabei werden auch die kleineren Gewässer von Gemeinden erfasst. Vom 8. Februar bis voraussichtlich 12. März begehen Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Regensburg die Gewässer in den Gemeinden Blaibach, Miltach und Zandt.

Gewässerrandstreifen haben in der Kulturlandschaft eine große Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer.

Funktion der Randstreifen

Im Landkreis Cham haben die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen, den ökologischen Zustand größerer Flüsse wie dem Regen zu verbessern. Der Randstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten, begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Darauf ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts. Die Randstreifen sind ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante hat, wird empfohlen, den Randstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Die Gewässerbegehungen in den Gemeinden dienen der Erstellung einer fundierten Informationsgrundlage.

Diese gibt den Landwirten Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das Wasserwirtschaftsamt plant, die Gewässerrandstreifen-Kulisse (GWR) für den gesamten Landkreis Cham bis 30. September erfasst zu haben. Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für den Landkreis Cham rechtskräftig, spätestens zum 1. Juli 2022. An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon ab jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.

Betreten der Grundstücke

Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts begehen vom 8. bis voraussichtlich 12. März die Gewässer III. Ordnung in den Gemeinden Blaibach, Miltach und Zandt. Für die Begehungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung ergibt sich aus Paragraf 101 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Ansprechpartner für Gewässerrandstreifen: Juliane Benz, Telefon (0941) 78009 136, und Maximilian Huber, Telefon 78009 127. E-Mail: gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de. Weitere Informationen zu den Gewässerrandstreifen in Bayern, beispielsweise einen Flyer, gibt es im Internet unter https://www.wwa-r.bayern.de/index.htm und unter https://www.wwa-r.bayern.de/doc/infobroschuere_hinweise.pdf.